Guten Tag marcoispolo,
die Fehlermeldung 170405114 hängt mit dem steuerlichen Betriebsvermögensvergleich zusammen.
Mit der Taxonomie 6.4 ist der Berichtsbestandteil “steuerlicher Betriebsvermögensvergleich“ von der Finanzverwaltung vorgeschrieben und muss bei Wahl dieser Taxonomie bearbeitet werden.
Falls Sie für die Periode 01.01.2020 – 31.12.2020 übertragen möchten, könnte auch eine Taxonomie der Version 6.3 gewählt werden und der Berichtsbestandteil “steuerlicher Betriebsvermögensvergleich“ deaktiviert werden.
Für die Behebung der aufgetretenen Fehlermeldungen heißt das konkret:1) Wechseln Sie die Taxonomie auf 6.3 und deaktivieren Sie den steuerlichen Betriebsvermögensvergleich
(falls Sie für das Berichtsjahr 01.01.2021 - 31.12.2021 übertragen möchten).
oder2) Bearbeiten Sie den Berichtsbestandteil „Steuerlicher Betriebsvermögensvergleich“ entsprechend, wenn Sie die Taxonomie 6.4 benutzen möchten oder müssen (weil Sie beispielsweise für die Periode 01.01.2021 - 31.12.2021 übertragen möchten).
1)
Sollten Sie für die Periode 01.01.2020 - 31.12.2020 übermitteln wollen und sich entscheiden, den “steuerlichen Betriebsvermögensvergleich“ nicht bearbeiten zu wollen, dann wechseln Sie die Taxonomie und deaktivieren Sie den Berichtsbestandteil “steuerlicher Betriebsvermögensvergleich“.
Zum Wechsel der Taxonomie gehen Sie auf den Reiter „Mein eBilanz-Online“ und klicken auf das Augensymbol neben Ihrem Vorgang
- Nun sehen Sie die Detailinformationen zum Vorgang und klicken auf
BEARBEITEN:
- Anschließend können Sie unter dem Punkt „Welche Berichtsbestandteile sollen für die E-Bilanz bearbeitet werden?“, einzelne Berichtsbestandteile „abwählen“, indem Sie die Häkchen rausnehmen
Bitte beachten Sie, dass die Häkchen in den grauen Kästchen nicht rausgenommen werden können, da es sich um Pflichtbestandteile handelt, die an die Finanzverwaltung übertragen werden müssen.
- Abschließend klicken Sie auf
SPEICHERN.
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2)
Wenn Sie bei der Taxonomie 6.4 bleiben möchten oder müssen (weil Sie beispielsweise für die Periode 01.01.2021 - 31.12.2021 übertragen möchten) und den “steuerlichen Betriebsvermögensvergleich“ bearbeiten, dann sollten gemäß der Fehlermeldungen nachfolgende Bedingungen erfüllt sein.
Nicht (werthaltig) berichtete Positionen werden beim rechnerischen Abgleich so behandelt, als seien sie mit dem Wert 0 versehen.
170405114
Bei werthaltiger Übermittlung des Berichtsbestandteils "Steuerlicher Betriebsvermögensvergleich" muss das dort angegebene Betriebsvermögen zum Ende des Wirtschaftsjahres mit dem um den Wert von Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen verminderten Wert der Position "Eigenkapital" im Bereich "Bilanz" übereinstimmen (Anforderung für Kern-/Ergänzungstaxonomie). Nicht (werthaltig) berichtete Positionen werden beim rechnerischen Abgleich so behandelt, als seien sie mit dem Wert 0 versehen. Vgl. Techn. Leitf. zu Tax. 6.4 - Tz. B.14.3.2.12.2Eigenkapital (Bilanz)
-
(ggfs.) nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen
=
Betriebsvermögen zum Ende des Wirtschaftsjahres (steuerliche Betriebsvermögensvergleich)
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Sollten bei der Übertragung erneut Fehlermeldungen auftreten, senden Sie uns diese bitte per E-Mail (als Screenshot oder in die Mail kopiert) an
service@bundesanzeiger.de Fügen Sie der E-Mail bitte auch Ihre Daten als PDF-Druckvorschau (diese können Sie auch zur Überprüfung Ihrer erfassten Daten nutzen) und die Perioden-ID zur Prüfung mit.
Die Druckvorschau als PDF-Datei erstellen Sie wie folgt:• Melden Sie sich hierzu in eBilanz-Online an
• öffnen Sie Ihren Vorgang
• klicken Sie auf Punkt “4 Übertragung“
• und anschließend den Button Druckvorschau als PDF-Datei:
Das System generiert dann eine PDF-Datei, welche Sie uns bitte zur Prüfung an
service@bundesanzeiger.de schicken. Anschließend können wir dem Fehler auf den Grund gehen und Ihnen einen personalisierten Lösungsvorschlag zusenden.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne, auch telefonisch unter der kostenfreien Servicenummer 0800 / 1234 336, zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung durchführen. Alles ist als möglicher Hinweis zu verstehen.
Mit freundlichen Grüßen
Service-Team
Bundesanzeiger Verlagsungsvors