Guten Tag Abitz,
gemäß der Fehlermeldung
170405066 -- Wird die Position "Rechtsform" in einer auschließlich der Kategorie "PG" zugeordneten Ausprägung berichtet und liegen werthaltige Angaben zur Kapitalkontenentwicklung vor, so muss der Jahresüberschuss/-fehlbetrag laut GuV mit der Summe sämtlicher für den Kontentyp "Alle Eigenkapitalkontenarten" berichteten Steuerbilanzwerte zur Position "Ergebnisanteil (Kapitalkontenentwicklung für Personenhandelsgesellschaften und andere Mitunternehmerschaften)" übereinstimmen. Bei Handelsbilanzen muss diese Bedingung nach Ausführung der Überleitungsrechnung erfüllt sein. Vgl. Techn. Leitf. zu Tax. 6.3 - Tz. B.14.3.2.3.2sollte der Jahresüberschuss/-fehlbetrag der GuV mit der Summe sämtlicher für den Kontentyp „
Alle Eigenkapitalkontenarten“ berichteten Werte der Position „
Ergebnisanteil“ in der Kapitalkontenentwicklung übereinstimmen.
Bei Ihnen stimmt der Jahresüberschuss/-fehlbetrag laut GuV (0,00 €) anscheinend nicht mit der Summe „Ergebnisanteil (Kapitalkontenentwicklung für Personenhandelsgesellschaften und andere Mitunternehmerschaften)" überein, das verursacht die Fehlermeldung:
Jahresüberschuss/-fehlbetrag (GuV)
=
Summe Ergebnisanteil
(Kapitalkontenentwicklung für Personenhandelsgesellschaften und andere Mitunternehmerschaften
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Laut Fehlermeldung 170205080 sollte der Wert des Jahresüberschuss/-fehlbetrages der GuV mit dem Jahresüberschuss/-fehlbetrag der steuerlichen Gewinnermittlung übereinstimmen.
170205080 -- Bei einer den Personengesellschaften oder den Einzelunternehmern zuzuordnenden Rechtsform muss der im Berichtsbestandteil "GuV" angegebene Jahresüberschuss /-fehlbetrag mit dem im Berichtsbestandteil "steuerliche Gewinnermittlung" angegebenen Jahresüberschuss /-fehlbetrag übereinstimmen (Anforderung für Kern-/Ergänzungstaxonomie nach MicroBilG). Vgl. Techn. Leitf. zu Tax. 6.3 - Tz. B.14.3.2.6 Falls Sie die Überleitungsrechnung / steuerliche Modifikation bearbeitet haben, dann sollte der steuerliche Jahresüberschuss/-fehlbetrag (also nach der Überleitungsrechnung / steuerliche Modifikation) in die Steuerliche Gewinnermittlung übernommen werden.
Bei Ihnen stimmt der Jahresüberschuss/-fehlbetrag der GuV anscheinend nicht mit dem Jahresüberschuss/-fehlbetrag der steuerlichen Gewinnermittlung überein, das verursacht die Fehlermeldung.
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