Sehr geehrter Herr Bohnstengel,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Bei der Übertragung an das Finanzamt, handelt es sich um die Steuerbilanz, bei der Offenlegung um die Handelsbilanz., nach erfolgreicher Übertragung an das Finanzamt erfolgt also keine automatische Offenlegung beim Bundesanzeiger.
Mit ebilanzonline.de haben Sie die Möglichkeit, Ihre Bilanz an die Finanzverwaltung zu übertragen und die XBRL-Datei für die Offenlegung beim Bundesanzeiger zu erstellen.
Die Erstellung der XBRL-Datei, die Sie für die Offenlegung nutzen können ist kostenlos.
Lediglich die Übermittlung des kompletten Datensatzes (Bilanz inkl. aller Berichtsbestandteile) an die Finanzverwaltung kostet 39.- € zzgl. USt.
Die XBRL-Datei der Steuerbilanz, welche Sie an das Finanzamt geschickt haben, kann nicht für die Erzeugung einer XBRL-Datei für die Offenlegung beim Bundesanzeiger genutzt werden.
Bei der Vorgangsanlage in eBilanz-Online entscheiden Sie, ob Sie nur eine Steuerbilanz an das Finanzamt übertragen möchten
oder zugleich auch die XBRL-Datei für die Offenlegung erzeugen wollen
oder nur eine Offenlegungsdatei erstellen möchten:
Sie können über eBilanz-Online die XBRL-Datei kostenfrei erzeugen, diese dann abspeichern und auf der Publikations-Plattform des Bundesanzeigers hochladen
oder die Datei direkt von eBilanz-Online an den Bundesanzeiger übertragen.
Hierzu ist bei der Vorgangsanlage als Grundlage des Vorgangs "Jahresabschluss auf der Grundlage einer Handelsbilanz" gewählt werden.
Sie erhalten dann nach erfolgter Übertragung eine Offenlegungsnummer und eine Auftragsbestätigung sowie eine Bestätigung und Rechnung, nachdem die Offenlegung erfolgt ist.
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Bitte beachten Sie, dass für Klein- oder Kleinstunternehmen die Möglichkeit besteht, das Bundesanzeiger spezifische Webformular auszufüllen; dieses ist die schnellste und einfachste Möglichkeit, um der Offenlegungspflicht für
Klein- oder Kleinstkapitalgesellschaften nachzukommen.
Wenn Sie sich für das manuelle Ausfüllen des Webformulars entscheiden, brauchen Sie hier nur einige wenige Angaben zu machen, die Sie manuell eintragen können; damit wären Sie der gesetzlichen Offenlegungspflicht schon nachgekommen.
Hierzu benötigen Sie eine gesonderte Registrierung auf
http://www.publikations-plattform.de*********
Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen weitergeholfen haben.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne, auch telefonisch (werktags 08:00 Uhr – 18:30 Uhr) unter der kostenfreien Servicenummer 0800 / 1234 336, zur Verfügung.
Wir führen Sie auch gerne durch die Plattform(en) und helfen Ihnen bei der Vorgangsanlage.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung durchführen. Alles ist als möglicher Hinweis zu verstehen.
Mit freundlichen Grüßen
Service-Team
Bundesanzeiger Verlag