von Bundesanzeiger Verlag » 05 Jun 2020, 09:44
Guten Tag Sanha,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Position "sonstige betriebliche Erträge" in der GuV ist ein Summenmussfeld [SM], das heißt, dass diese sich aus den unterstehenden Positionen errechnet. Sie müssten also Ihre Einträge in der/oder den Unter-Position(en) machen, die dann in die übergeordnete Position addiert werden.
Wenn Sie Einträge in Positionen machen, die mit einem C+ versehen sind (z.B. Erträge aus Abgängen des Anlagevermögens + Zuschüsse und Zulagen + andere sonstige betriebliche Erträge), dann werden diese jeweils in die übergeordnete Position aufsummiert. Davon-Positionen werden nicht addiert und dienen lediglich zur Erläuterung der darüberstehenden Position.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne, auch telefonisch unter der kostenfreien Servicenummer 0800 / 1234 336, zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung durchführen. Alles ist als möglicher Hinweis zu verstehen.
Mit freundlichen Grüßen
Service-Team
Bundesanzeiger Verlag