170405080 -- Kann nicht der e-Bilanz übermitteln

170405080 -- Kann nicht der e-Bilanz übermitteln

Beitragvon aksert » 20 Dez 2019, 16:24

Hallo,

Ich have der e-Bilanz für meine UG Gesellsschaft erstellt (Aktiva + Passiva) bekomme aber untenstehende Fehlermeldung bei der Übertragung.


170405080 -- Falls der Datensatz auf der Kern- oder der Ergänzungstaxonome basiert und die Position "Bilanz enthält Ausweis des Bilanzgewinns" mit "ja" angegeben wurde, muss eine der folgenden Positionen werthaltig berichtet werden: - Eigenkapital, Bilanzgewinn / Bilanzverlust (Bilanz) - bei Kapitalgesellschaften - Eigenkapital, Bilanzgewinn / Bilanzverlust (Bilanz) im Sinne des § 264c Abs. 2 HGB bei Personen(handels)gesellschaften Vgl. Techn. Leitf. zu Tax. 6.2 - Tz. B.9.1.1

Das Eigenkapitall im Passiva steht auf 500,00 Eur aber in dem Eigenkapitalspiegel steht kein Wert. Das System erlaubt aber die Bearbeitung des Eigenkapitalspiegels nicht. Die Schaltfläsche "Bearbeiten" wird nicht angezeigt.

Weiss jemand wie man den Eigenkapitalspiegel sonst bearbeiten kann ohne alles neu erstellen zu müssen?

Vielen Dank im Voraus.
aksert
 
Beiträge: 4

Re: 170405080 -- Kann nicht der e-Bilanz übermitteln

Beitragvon Bundesanzeiger Verlag » 02 Jan 2020, 16:05

Guten Tag aksert,

die Fehlermeldung 170405080 ist wahrscheinlich aufgrund von Diskrepanzen beim Ausweis des Bilanzgewinn/-verlustes bzw. des Jahresüberschuss/-fehlbetrages aufgetreten.

Sie müssten sich zunächst immer entscheiden, ob Sie einen Bilanzgewinn/Bilanzverlust oder einen Jahresüberschuss/-fehlbetrag in Ihrer Bilanz ausweisen möchten.
Nachfolgend finden Sie eine Anleitung zu den beiden Lösungsansätzen:

Variante 1 - Sie weisen einen Bilanzgewinn/Bilanzverlust aus:

1. Der Berichtsbestandteil Ergebnisverwendung ist ein Pflichtbestandteil und muss vollständig bearbeitet werden.
2. Der ermittelte Jahresüberschuss/-fehlbetrag aus der GuV ist in der Ergebnisverwendung einzutragen.
3. Alles was das Jahresergebnis beeinflusst, z.B. Gewinn- und Verlustvortrag wird in der Ergebnisverwendung erfasst und dient zur Berechnung des Bilanzgewinn/-verlust.
4. In der Bilanz ist anschließend die Position Bilanzgewinn/Bilanzverlust zu befüllen; die Position Jahresüberschuss/-fehlbetrag und Gewinn-/Verlustvortrag ist leer zu belassen.
5. Denn gemäß Definition Bilanzgewinn/Bilanzverlust ist diese Position ein Bestandteil des Bilanzgewinns/Bilanzverlustes.

Beispiel

Jahresüberschuss/-fehlbetrag
+ Gewinnvortrag Vorjahr (falls vorhanden)
– Verlustvortrag Vorjahr (falls vorhanden)
+ Entnahmen aus Kapitalrücklagen
+ Entnahmen aus Gewinnrücklagen
– Einstellungen in Gewinnrücklagen
--------------------------------------------
= Bilanzgewinn / Bilanzverlust

6. Es ist zu prüfen, ob die Position Bilanzgewinn/Bilanzverlust (Ergebnisverwendung) gleich der Position Bilanzgewinn/Bilanzverlust (Bilanz) ist.


Variante 2 – Sie weisen einen Jahresüberschuss/-fehlbetrag aus:

1. Die Ergebnisverwendung wird nicht benötigt und ist daher zu deaktivieren.
2. Wenn keine Ergebnisverwendung aktiviert ist und sie somit einen Jahresüberschuss/-fehlbetrag ausweisen möchten, dann kommt das Ergebnis aus der GuV und wird in der Bilanz unter der Position
Jahresüberschuss/-fehlbetrag eingetragen.
3. In der Bilanz sind die Positionen Jahresüberschuss/-fehlbetrag und (ggfs.) Gewinn-/Verlustvortrag zu befüllen; die Position Bilanzgewinn/Bilanzverlust hingegen ist leer zu belassen.
4. Es ist zu prüfen, ob die Position Jahresüberschuss/-fehlbetrag (Gewinn- und Verlustrechnung) gleich der Position Jahresüberschuss/-fehlbetrag (Bilanz) ist.

Bitte entscheiden Sie sich für eine dieser Lösungsmöglichkeiten und passen Sie Ihre Eintragungen entsprechend an, dann sollten die Fehlermeldungen verschwinden.

Sollten weiterhin Fehlermeldungen auftreten, bitten wir Sie um Zusendung der Fehlermeldung(en), Perioden-ID und Druckvorschau an service@bundesanzeiger.de


Die Druckvorschau als PDF-Datei erstellen Sie wie folgt:

• Melden Sie sich hierzu in eBilanz-Online an
• öffnen Sie Ihren Vorgang
• klicken Sie auf Punkt “4 Übertragung“
• und anschließend auf den Button Druckvorschau als PDF-Datei:

Das System generiert dann eine PDF-Datei, welche Sie uns bitte zur Prüfung schicken. Anschließend können wir dem Fehler auf den Grund gehen und Ihnen personalisierte Lösungsvorschläge schicken.

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Die Perioden-ID finden Sie, wenn Sie Ihren Vorgang aufrufen und auf "Alle Informationen anzeigen" klicken.
Bitte speichern Sie die PDF-Datei ab und senden Sie uns diese per E-Mail.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung durchführen. Alles ist als möglicher Hinweis zu verstehen.


Mit freundlichen Grüßen

Service-Team
Bundesanzeiger Verlag
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