Keine Übertragunhg ohne Werte im Anhang

Keine Übertragunhg ohne Werte im Anhang

Beitragvon JKWente » 09 Okt 2019, 16:08

Die Übertragun gder eBilanz wird mit folgender Meldung abgelehnt:
"Für den Abschnitt Detailinformationen zu Positionen wurden keine Werte erfasst. Bitte geben Sie Werte ein oder deaktivieren Sie die Übertragung dieses Abschnittes an die Finanzverwaltung in der Vorgangsverwaltung."

Diese Fehlermeldung ist vollkommen nichtssagend, das die betroffenen Postionen nicht aufgeführt sind.

Tatsache ist, dass ich im "Jahresabschluss (GAAP-Modul)" den Anhängen über die Angaben nach § 264 Abs. 1a HGB hinaus keinerelei Angaben zu machen habe. Doch gleich, ob ich dort "0" eingebe, oder keinerlei Daten in dem Anhang "anlagenspiegel" habe, kommt diese Meldung. Ich habe dann einfach die Übertragung der Anhänge in den Einstellungen weggehakelt - sollte jetzt passen. Jetzt komt jedoch folgende Meldungen


170405078 -- Wird ein Bilanzgewinn ausgewiesen und die Position "Rechtsform" mit einer Ausprägung der Kategorie "KST" berichtet, so muss der Bilanzgewinn / Bilanzverlust (GuV) laut Ergebnisverwendung mit dem Wert der folgenden Position übereinstimmen: Eigenkapital, Bilanzgewinn / Bilanzverlust (Bilanz) - bei Kapitalgesellschaften Bei Handelsbilanzen muss diese Bedingung sowohl vor als auch nach Ausführung der Überleitungsrechnung erfüllt sein. Vgl. Techn. Leitf. zu Tax. 6.2 - Tz. B.14.3.2.3.4.2

Kontrolliert - ist richtig, in beiden ein Verlust von 450,54 eingetragen.

170405076 -- Wird ein Bilanzgewinn ausgewiesen und die Position "Rechtsform" mit einer Ausprägung der Kategorie "KST" berichtet, so muss der Jahresüberschuss/-fehlbetrag laut GuV mit dem Wert des folgenden Ausdrucks übereinstimmen: Bilanzgewinn / Bilanzverlust (GuV); Jahresüberschuss/-fehlbetrag, Ergebnisverwendung + Eigenkapital, steuerlicher Ausgleichsposten, steuerliches Mehr-/Minderergebnis lfd. Jahr gegenüber HB Bei Handelsbilanzen muss diese Bedingung sowohl vor als auch nach Ausführung der Überleitungsrechnung erfüllt sein. Vgl. Techn. Leitf. zu Tax. 6.2 - Tz. B.14.3.2.3.4.2

Es wir kein Bilanzgewinn ausgewiesen, sondern
- in der GUV ein Verlsut von 450,54,
- der in der Bilanz entsprechend ausgewiesen und ber der
- Geweinnverwendung als vorzutragend eingetragen wurde.

170405086 -- Falls der Datensatz auf der Kern- oder der Ergänzungstaxonome basiert und die Position "Bilanz enthält Ausweis des Bilanzgewinns" mit "ja" angegeben wurde, darf die folgende Position nicht werthaltig berichtet werden: Eigenkapital, Gewinn-/Verlustvortrag - bei Kapitalgesellschaften Vgl. Techn. Leitf. zu Tax. 6.2 - Tz. B.9.1.1

Das ist doch anchronistisch. Die Bilanz nthält den Auswies eines Bilanzverlustes.

Wie komme ich aus diesem Verwirrspiel heraus?
JKWente
 
Beiträge: 2

Re: Keine Übertragunhg ohne Werte im Anhang

Beitragvon Bundesanzeiger Verlag » 16 Okt 2019, 12:02

Guten Tag JKWente,

gerne erläutere ich Ihnen die Fehlermeldungen bzw. schlage Ihnen Lösungen vor:

"Für den Abschnitt Detailinformationen zu Positionen wurden keine Werte erfasst. Bitte geben Sie Werte ein oder deaktivieren Sie die Übertragung dieses Abschnittes an die Finanzverwaltung in der Vorgangsverwaltung."


Diese Fehlermeldung ist aufgetreten, weil Sie die Detailinformationen zu Positionen/Kontennachweis“ bei der Vorgangsanlage ausgewählt bzw. nicht deaktiviert haben. Sie sollten diesen Berichtsbestandteil also entweder ausfüllen oder deaktivieren.

Um Berichtsbestandteile aus Ihrem Vorgang zu entfernen gehen Sie wie folgt vor:

- Melden Sie sich in E-Bilanz Online an
- Klicken Sie nun auf den Reiter “Mein eBilanz-Online“ (ganz oben, rechts neben dem Reiter mit dem Häuschen) Hier sehen Sie nun Ihre angelegten Vorgänge
- Neben dem zu bearbeitenden Vorgang finden Sie in der rechten Spalte ein kleines graues Auge. Klicken Sie auf das graue Auge
- Nun sehen Sie die Detailinformationen zum Vorgang und klicken auf BEARBEITEN.
- Anschließend können Sie unter dem Punkt „Welche Berichtsbestandteile sollen für die E-Bilanz bearbeitet werden?“, einzelne Berichtsbestandteile „abwählen“, indem Sie die Häkchen rausnehmen.

Bitte beachten Sie, dass die Häkchen in den grauen Kästchen nicht rausgenommen werden können, da es sich um Pflichtbestandteile handelt, die an die Finanzverwaltung übertragen werden müssen. Wenn Sie alle Änderungen durchgeführt haben, speichern Sie diese unten ab.

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Eine Ausnahme ist der Anlagenspiegel !!!!!!

Diesen Berichtsbestandteil könnten Sie zwar grundsätzlich deaktivieren, allerdings ist der Anlagenspiegel für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2016 beginnen, als Pflichtbestandteil von der Finanzbehörde vorgeschrieben.

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170405078 -- Wird ein Bilanzgewinn ausgewiesen und die Position "Rechtsform" mit einer Ausprägung der Kategorie "KST" berichtet, so muss der Bilanzgewinn / Bilanzverlust (GuV) laut Ergebnisverwendung mit dem Wert der folgenden Position übereinstimmen: Eigenkapital, Bilanzgewinn / Bilanzverlust (Bilanz) - bei Kapitalgesellschaften Bei Handelsbilanzen muss diese Bedingung sowohl vor als auch nach Ausführung der Überleitungsrechnung erfüllt sein. Vgl. Techn. Leitf. zu Tax. 6.2 - Tz. B.14.3.2.3.4.2


170405076 -- Wird ein Bilanzgewinn ausgewiesen und die Position "Rechtsform" mit einer Ausprägung der Kategorie "KST" berichtet, so muss der Jahresüberschuss/-fehlbetrag laut GuV mit dem Wert des folgenden Ausdrucks übereinstimmen: Bilanzgewinn / Bilanzverlust (GuV); Jahresüberschuss/-fehlbetrag, Ergebnisverwendung + Eigenkapital, steuerlicher Ausgleichsposten, steuerliches Mehr-/Minderergebnis lfd. Jahr gegenüber HB Bei Handelsbilanzen muss diese Bedingung sowohl vor als auch nach Ausführung der Überleitungsrechnung erfüllt sein. Vgl. Techn. Leitf. zu Tax. 6.2 - Tz. B.14.3.2.3.4.2


170405086 -- Falls der Datensatz auf der Kern- oder der Ergänzungstaxonome basiert und die Position "Bilanz enthält Ausweis des Bilanzgewinns" mit "ja" angegeben wurde, darf die folgende Position nicht werthaltig berichtet werden: Eigenkapital, Gewinn-/Verlustvortrag - bei Kapitalgesellschaften Vgl. Techn. Leitf. zu Tax. 6.2 - Tz. B.9.1.1


Diese Fehlermeldungen deuten auf eine Diskrepanz zwischen dem Ausweis des "Jahresüberschuss/-fehlbetrag dem Bilanzgewinn/-verlust hin. Sie müssten sich zunächst immer entscheiden, ob Sie einen Bilanzgewinn/Bilanzverlust oder einen Jahresüberschuss/-fehlbetrag in Ihrer Bilanz ausweisen möchten.

Nachfolgend weise ich Ihnen die beiden Lösungsansätze auf, die jeweils auf einen der Sachverhalte zutreffen.

Variante 1 - Sie weisen einen Bilanzgewinn/Bilanzverlust aus:
1. Der Berichtsbestandteil Ergebnisverwendung ist ein Pflichtbestandteil und muss vollständig bearbeitet werden.
2. Der ermittelte Jahresüberschuss/-fehlbetrag aus der GuV ist in der Ergebnisverwendung einzutragen.
3. Alles was das Jahresergebnis beeinflusst, z.B. Gewinn- und Verlustvortrag wird in der Ergebnisverwendung erfasst und dient zur Berechnung des Bilanzgewinn/-verlust.
4. In der Bilanz ist anschließend die Position Bilanzgewinn/Bilanzverlust zu befüllen; die Position Jahresüberschuss/-fehlbetrag ist leer zu belassen.
5. Denn gemäß Definition Bilanzgewinn/Bilanzverlust ist diese Position ein Bestandteil des Bilanzgewinns/Bilanzverlustes.
6. Es ist zu prüfen, ob die Position Bilanzgewinn/Bilanzverlust (Ergebnisverwendung) gleich der Position Bilanzgewinn/Bilanzverlust (Bilanz) ist.

Variante 2 – Sie weisen einen Jahresüberschuss/-fehlbetrag aus:
1. Die Ergebnisverwendung wird nicht benötigt und ist daher zu deaktivieren.
2. Wenn keine Ergebnisverwendung aktiviert ist und sie somit einen Jahresüberschuss/-fehlbetrag ausweisen möchten, dann kommt das Ergebnis aus der GuV und wird in der Bilanz unter der Position
Jahresüberschuss/-fehlbetrag eingetragen
3. In der Bilanz sind die Positionen Jahresüberschuss/-fehlbetrag und (ggfs.) Gewinn-/Verlustvortrag zu befüllen; die Position Bilanzgewinn/Bilanzverlust hingegen ist leer zu belassen.
4. Es ist zu prüfen, ob die Position Jahresüberschuss/-fehlbetrag (Gewinn- und Verlustrechnung) gleich der Position Jahresüberschuss/-fehlbetrag (Bilanz) ist.

Bitte entscheiden Sie sich für eine dieser Lösungsmöglichkeiten und passen Sie Ihre Werte entsprechend an, dann sollten die Fehlermeldungen verschwinden und die Übertragung funktionieren.

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Sollten Sie weiterhin Fehlermeldungen erhalten, bitte ich Sie um Zusendung der Fehlermeldung (am besten als Screenshot) und Ihrer Daten als PDF-Datei an service@bundesanzeiger.de

Diese PDF-Druckvorschau erstellen Sie wie folgt:
• Melden Sie sich hierzu in eBilanz-Online an
• öffnen Sie Ihren Vorgang
• klicken Sie auf Punkt “4 Übertragung“
• anschließend klicken Sie auf den Button Druckvorschau als PDF-Datei

Das System generiert dann eine PDF-Datei, welche Sie uns bitte zur Prüfung schicken. Anschließend können wir dem Fehler auf den Grund gehen und Ihnen einen personalisierten Lösungsvorschlag zusenden.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne, auch telefonisch unter der kostenlosen Hotline 0800-1234 336, zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung durchführen. Alles ist als möglicher Hinweis zu verstehen.


Mit freundlichen Grüßen

Service-Team
Bundesanzeiger Verlag
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