Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der Übermittlung der Datei bei der E-Bilanz an die Finanzverwaltung gibt in „Vorgangsverwaltung“ eine Option „Handelsrechtliche Offenlegung beim Bundesanzeiger“.
Diese Option verstehe ich so, dass bei der Übermittlung der Datei bei der E-Bilanz an die Finanzverwaltung (läuft über Bundesanzeigerverlag) mit der oben genannten Option zeitgleich eine Hinterlegung beim Bundesanzeiger erfolgt.
Oder muss man noch extra eine Hinterlegung/Veröffentlichung über die Publikationsplattform (auch vom Bundesanzeigerverlag) machen und an den Bundesanzeigerverlag doppelt bezahlen? Was bedeutet dann die Option „Handelsrechtliche Offenlegung beim Bundesanzeiger“?
Mit freundlichen Grüßen,
Irina Solovyeva.