Steuerliche Gewinnermittlung für besondere Fälle

Steuerliche Gewinnermittlung für besondere Fälle

Beitragvon Bundesanzeiger Verlag » 25 Apr 2016, 12:26

Sehr geehrte Nutzer von eBilanz-Online,

der Elster-Support hat uns mitgeteilt, dass Berichte mit „Steuerlicher Gewinnermittlung für besondere Fälle“ nicht mehr mit einer Überleitungsrechnung für das Gesamtunternehmen an das Finanzamt übermittelt werden können.

Dadurch wird eine Anpassung in eBilanz-Online nötig, die mit Update zu Anfang Juli 2016 online geht.

Wir bitten Sie, Berichte mit „Steuerlicher Gewinnermittlung für besondere Fälle“ bis dahin als „E-Bilanz auf Grundlage einer Steuerbilanz“ anzulegen.

Mit freundlichen Grüßen

Bundesanzeiger Verlag GmbH
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Re: Steuerliche Gewinnermittlung für besondere Fälle

Beitragvon Irkno » 27 Jul 2016, 11:56

Sehr geehrte Damen und Herren,

ist die steuerliche Gewinnermittlung für besondere Fälle bei den Rechtsformen AG, GmbH und KGaA mit NIL zu übertragen?

Wie erfolgt die Übermittlung von mehreren wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben. Muss hier pro Geschäftsbetrieb eine steuerliche Überleitung an das Finanzamt übertragen werden oder kann eine Aufsummierung erfolgen?

Was muss in die Taxonomieposition "Der Wert der Bilanz-Position für wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb / Betrieb gewerblicher Art" (DeterminationOfTaxableIncomeSpec.forProfitOrganisationsAndUtilities.balanceSheet.valueOfItem) eingetragen werden? Wird nicht schon in der Tabelle die Bilanz des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes übermittelt?

Was ist eine nicht steuerbegünstigte Körperschaft mit wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb? Können Sie mir hier ein Beispiel nennen?

Vielen Dank im Voraus

mit freundlichen Grüßen

Knoll
Irkno
 
Beiträge: 1

Re: Steuerliche Gewinnermittlung für besondere Fälle

Beitragvon Bundesanzeiger Verlag » 03 Aug 2016, 11:01

Guten Tag Irkno,

mit der Taxonomie-Version 5.3 wird erstmals die Möglichkeit gegeben, für Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe / Betriebe gewerblicher Art (BgA) die Datenstruktur der Bilanz und GuV zu übermitteln.

Folgende Varianten sind möglich:
1. Bilanz und GuV der Gesamtkörperschaft sowie Steuerbilanz/en und/oder GuV/en für den/die wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb/e / BgA
2. Steuerbilanz/en und /oder GuV/en für den/die wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb/e / BgA ohne werthaltige Übermittlung der Berichtsbestandteile Bilanz und GuV für die Gesamtkörperschaft
3. Bilanz und GuV der Gesamtkörperschaft sowie formlose Korrekturrechnung für den/die wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb/e oder BgA
4. Ab Taxonomie 5.4: Formlose Nebenrechnung für den / die wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb/e oder Betrieb/e gewerblicher Art ohne Bilanz und GuV der Gesamtkörperschaft

Für nicht steuerbegünstigte Körperschaften ist die 3. Variante nicht zulässig.

Die formlose Korrekturrechnung ist wie gewohnt im Berichtsbestandteil „Steuerliche Gewinnermittlung für besondere Fälle“ einzugeben. Hierzu ist im Feld „Steuerlicher Gewinn“ der Betrag und im Feld „Steuerliche Gewinnermittlung“ ein Text einzugeben.

Bilanz und GuV in den Varianten 1. und 2. sind ebenfalls Bestandteil der „Steuerlichen Gewinnermittlung für besondere Fälle“ und daher auf steuerrechtlicher Basis zu erstellen. Die Angabe eines Bilanzgewinns/ -verlustes ist nicht zulässig. Ansonsten gelten die rechtsformspezifischen Vorgaben der Gesamtkörperschaft ebenfalls für die Geschäftsbetriebe. Soll eine Übermittlung in der 1. oder 2. Variante erfolgen, kann für jeden Betrieb gewählt werden, ob sowohl Bilanz und GuV oder nur die GuV übertragen wird. Diese stehen entsprechend der Vorgangsanlage auf der Übersichtsseite als einzelne Module innerhalb der „Steuerlichen Gewinnermittlung für besondere Fälle“ zur Verfügung.

Wir verweisen hiermit auch auf das Benutzerhandbuch zu eBilanz-Online, welches Sie nach der Anmeldung mit Ihren Registrierungsdaten oben rechts auf der Startseite aufrufen können.

Bei weiterem Klärungsbedarf wenden sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.

Mit freundlichen Grüßen

Service-Team
Bundesanzeiger Verlag
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Re: Steuerliche Gewinnermittlung für besondere Fälle

Beitragvon Landkreis_Hameln_Pyrmont » 14 Aug 2017, 10:22

Ich habe das Problem bei der 2. Variante, dass ich meine Bilanzen und GuVs der BgAs eintrage in der Vorschau der Übertragung allerdings keine Werte erscheinen.
Landkreis_Hameln_Pyrmont
 
Beiträge: 1

Re: Steuerliche Gewinnermittlung für besondere Fälle

Beitragvon Bundesanzeiger Verlag » 22 Aug 2017, 12:56

Hallo Landkreis_Hameln_Pyrmont,

ich bitte Sie, sich hiermit an unser Service-Team erreichbar unter Service@Bundesanzeiger.de unter Angabe der Perioden-ID Ihres Vorganges zu wenden.

Die Perioden-ID finden Sie in eBilanz-Online wie folgt:
1. Öffnen Sie den entsprechenden Vorgang. Auf der Seite Übersicht sehen Sie einen grauen Balken.
2. Neben dem Punkt Über diesen Vorgang klicken Sie bitte auf den blauen, fettgedruckten Link >> Alle Informationen anzeigen.

Speichern Sie das sich nun öffnende Fenster als PDF ab und hängen Sie es bitte mit an Ihre Mail. Die Kollegen werden sich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Service-Team
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