Guten Tag,
ich gebe gerade die 2014er Werte ein und stolpere gerade über die steuerlichen Modifikationen bei einer GmbH & CO KG.
Für 2013 habe ich hier bei der PersoGesellschaften die Werte der Sonder- und Ergänzungsbilanzen den Handeslbilanzwerten angepasst um so auf das steuerrechtlich richtige Ergebnis zu kommen.
Da ich aber ja ab 2014 die Ergänzungs- und Sonderbilanzen separat übermitteln soll, gibt es dann die steuerlichen Modifikationen ausschließlich für Abweichungen zwischen HB und StB, wie z.B. Drohverlustrückstellungen?? Oder macht ihr in der KG Bilanz auch die Anpassungen für die Mitunternehmer?
Kann mir da ein anderer Nutzer vielleicht Auskunft geben wie Ihr das bei den steuerlichen MOdifikationen handhabt?
Viele Grüße!!