Bilanz nur mit Jahresüberschuss, Änderungen nicht möglich?

Bilanz nur mit Jahresüberschuss, Änderungen nicht möglich?

Beitragvon Stein » 03 Jan 2021, 16:18

Guten Tag,

ich möchte gern beim Abschluss für 2019 die E-Bilanz nur mit Jahresüberschuss, nicht aber mit Ausweis des Bilanzverlustes erstellen.

Ihre freundlicherweise in früheren Jahren bereitgestellte Anleitung für diesen Fall kann ich daher noch nicht anwenden.

Ich habe Daten aus einer XBRL-Datei importiert.

Bei dem Versuch, die Stammdaten für die gewünschte Erstellungsart zu ändern, ist dies leider nicht möglich bei:

Bilanz enthält Bilanzgewinn/-verlust (Ja ist nicht zu verändern)
Sämtliche Berichtsbestandteile sind nicht zu verändern; ich möchte u.a. auch keinen Anhang oder Anlagenspiegel übermitteln

In der Bilanz selbst habe ich jetzt den Betrag des Bilanzverlustes entnommen, allerdings geht sie jetzt nicht mehr auf.

Für Hilfe danke ich Ihnen schon jetzt sehr.

Freundliche Grüße
Stein
Stein
 
Beiträge: 4

Re: Bilanz nur mit Jahresüberschuss, Änderungen nicht möglic

Beitragvon Bundesanzeiger Verlag » 07 Jan 2021, 10:02

Guten Tag Stein,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Bei Ihnen sind wahrscheinlich Diskrepanzen zwischen dem Ausweis des Jahresüberschuss/-fehlbetrages bzw. dem Bilanzgewinn/-verlust aufgetreten.

Sie müssten sich zunächst entscheiden, ob Sie einen Bilanzgewinn/Bilanzverlust oder einen Jahresüberschuss/-fehlbetrag in Ihrer Bilanz ausweisen möchten.

Da Sie bei der Vorgangsanlage wahrscheinlich die Ergebnisverwendung nicht deaktiviert haben, geht das Programm davon aus, dass Sie einen Bilanzgewinn/-verlust ausweisen möchten und meldet in den GCD-Daten die Information „Ausweis des Bilanzgewinn/-verlust: ja“.

Dementsprechend sollte dann auch die entsprechende Position Bilanzgewinn/-verlust in der Bilanz befüllt werden.

Wenn Sie die Ergebnisverwendung deaktivieren, dann steht in den GCD-Daten „Ausweis des Bilanzgewinn/-verlust: nein“ und Sie können in der Bilanz den Jahresüberschuss/-fehlbetrag aus der GuV ausweisen.

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Nachfolgend weise ich Ihnen die beiden Lösungsansätze auf, die jeweils auf einen der Sachverhalte (Jahresüberschuss/-fehbetrag oder Bilanzgewinn/Bilanzverlust) zutreffen und erläutere Ihnen die Deaktivierung von Berichtsbestandteilen (hier könnten Sie auch den Anhang und Anlagenspiegel deaktivieren):

Variante 1 - Sie weisen einen Bilanzgewinn/Bilanzverlust aus:
1. Der Berichtsbestandteil Ergebnisverwendung ist ein Pflichtbestandteil und muss vollständig bearbeitet werden. (wie Sie Berichtsbestandteile aktivieren, erläutern wir Ihnen unten stehend)
2. Der ermittelte Jahresüberschuss/-fehlbetrag aus der GuV ist in der Ergebnisverwendung einzutragen.
3. Alles was das Jahresergebnis beeinflusst, z.B. Gewinn- und Verlustvortrag wird in der Ergebnisverwendung erfasst und dient zur Berechnung des Bilanzgewinn/-verlust.
4. In der Bilanz ist anschließend die Position Bilanzgewinn/Bilanzverlust zu befüllen; die Position Jahresüberschuss/-fehlbetrag ist leer zu belassen.
5. Denn gemäß Definition Bilanzgewinn/Bilanzverlust ist diese Position ein Bestandteil des Bilanzgewinns/Bilanzverlustes.

Beispiel

Jahresüberschuss/-fehlbetrag
+ Gewinnvortrag Vorjahr (falls vorhanden)
– Verlustvortrag Vorjahr (falls vorhanden)
+ Entnahmen aus Kapitalrücklagen
+ Entnahmen aus Gewinnrücklagen
– Einstellungen in Gewinnrücklagen
--------------------------------------------
= Bilanzgewinn / Bilanzverlust

6. Es ist zu prüfen, ob die Position Bilanzgewinn/Bilanzverlust (Ergebnisverwendung) gleich der Position Bilanzgewinn/Bilanzverlust (Bilanz) ist.



Variante 2 – Sie weisen einen Jahresüberschuss/-fehlbetrag aus:
1. Die Ergebnisverwendung wird nicht benötigt und ist daher zu deaktivieren. (wie Sie Berichtsbestandteile deaktivieren, erläutern wir Ihnen unten stehend)
2. Wenn keine Ergebnisverwendung aktiviert ist und sie somit einen Jahresüberschuss/-fehlbetrag ausweisen möchten, dann kommt das Ergebnis aus der GuV und wird in der Bilanz unter der Position
Jahresüberschuss/-fehlbetrag eingetragen
3. In der Bilanz sind die Positionen Jahresüberschuss/-fehlbetrag und Gewinn-/Verlustvortrag zu befüllen; die Position Bilanzgewinn/Bilanzverlust hingegen ist leer zu belassen.
4. Es ist zu prüfen, ob die Position Jahresüberschuss/-fehlbetrag (Gewinn- und Verlustrechnung) gleich der Position Jahresüberschuss/-fehlbetrag (Bilanz) ist.

Bitte entscheiden Sie sich für eine dieser Lösungsmöglichkeiten – dann sollte die Fehlermeldung behoben sein.

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Um Berichtsbestandteile zu deaktivieren, gehen Sie wie folgt vor:

 - Melden Sie sich in E-Bilanz Online an
 - Klicken Sie nun auf den Reiter “Mein eBilanz-Online“
 - Hier sehen Sie in der rechten Spalte ein kleines graues Auge. Klicken Sie nun auf das graue Auge:
 - Nun sehen Sie die Detailinformationen zum Vorgang und klicken auf BEARBEITEN:
 - Anschließend können Sie unter dem Punkt „Welche Berichtsbestandteile sollen für die E-Bilanz
bearbeitet werden?“, einzelne Berichtsbestandteile „abwählen“, indem Sie die Häkchen rausnehmen

Bitte beachten Sie, dass die Häkchen in den grauen Kästchen nicht rausgenommen werden können, da es sich um Pflichtbestandteile handelt, die an die Finanzverwaltung übertragen werden müssen.

 - Abschließend klicken Sie auf SPEICHERN.

Hinweis:
Der Anlagenspiegel (brutto) ist ab dem Berichtsjahr 2017 verpflichtend zu übermitteln. Er darf nur abgewählt werden, wenn kein Anlagevermögen vorhanden ist. Bei Nicht-Übermittlung kann er evtl. im Rahmen von Einzelermittlungsmaßnahmen nachgefordert werden.-> Wenn kein Anlagevermögen in der Bilanz vorhanden ist, dann kann der Anlagenspiegel deaktiviert werden.

Sie können dann beispielsweise auch direkt auf das Häkchen beim Anhang klicken, damit ist dann der Anhang und der Anlagenspiegel gleichzeitig rausgenommen.

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Sollten bei der Übertragung erneut Fehlermeldungen auftreten, senden Sie uns diese bitte per E-Mail (als Screenshot oder in die Mail kopiert) an service@bundesanzeiger.de
Fügen Sie der E-Mail bitte auch Ihre Daten als PDF-Druckvorschau (diese können Sie auch zur Überprüfung Ihrer erfassten Daten nutzen) und die Perioden-ID zur Prüfung mit.

Die Druckvorschau als PDF-Datei erstellen Sie wie folgt:

• Melden Sie sich hierzu in eBilanz-Online an
• öffnen Sie Ihren Vorgang
• klicken Sie auf Punkt “4 Übertragung“
• und anschließend den Button Druckvorschau als PDF-Datei:

Das System generiert dann eine PDF-Datei, welche Sie uns bitte zur Prüfung an service@bundesanzeiger.de schicken. Anschließend können wir dem Fehler auf den Grund gehen und Ihnen einen personalisierten Lösungsvorschlag zusenden.

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Die Perioden-ID finden Sie, wenn Sie Ihren Vorgang aufrufen und auf Alle Informationen anzeigen klicken:

• Anschließend finden Sie Ihre Perioden-ID und den pdf-Ausdruck, welchen Sie uns bitte zusenden.


Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne, auch telefonisch unter der kostenfreien Servicenummer 0800 / 1234 336, zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung durchführen. Alles ist als möglicher Hinweis zu verstehen.

Mit freundlichen Grüßen

Service-Team
Bundesanzeiger Verlag
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