von Bundesanzeiger Verlag » 15 Apr 2013, 10:36
Hallo Luna,
in den Stammdaten (GCD-Modul) ist eine 13-stellige Steuernummer einzutragen.
Die alte Steuernummer allerdings setzte sich in den Bundesländern leicht unterschiedlich zusammen und variierte in ihrer Länge. Daher führt diese Angabe teilweise zu Missverständnissen.
Für das ELSTER-Verfahren wurde ein bundeseinheitliches Schema entwickelt, so dass sich alle
Steuernummern für die elektronische Übertragung nun aus 13 Ziffern zusammensetzen.
Es ist nicht notwendig eine neue Steuernummer zu beantragen, sie braucht für die elektronische Übertragung lediglich nach dem neuen Schema angepasst zu werden.
Wir haben dafür in eBilanz-Online einen Steuernummern-Generator eingefügt. An der Stelle in den GCDs, an denen Sie Ihre Steuernummer eingeben möchten, befindet sich ein kleines blaues „i“. Der Generator öffnet sich nach Anklicken des „i“; hier geben Sie Ihr Bundesland an und Ihre Steuernummer wie gewohnt. Daraus erstellt der Generator die 13-stellige Steuernummer.
Falls Sie sich näher mit dem Thema beschäftigen wollen, findet sich in Wikipedia eine Tabelle mit dem vereinheitlichten Schema für alle Bundesländer:
de.wikipedia.org/wiki/Steuernummer
Für das Bundesland Sachsen zum Beispiel setzte sie sich wie folgt zusammen:
FFF/BBB/UUUUP z. B. 201/123/12340
Im vereinheitlichten Bundesschema gilt nun diese Zusammensetzung:
3FFF0BBBUUUUP z. B. 3201012312340
Freundliche Grüße
Bundesanzeiger Verlag GmbH