von Bundesanzeiger Verlag » 27 Mär 2018, 11:16
Guten Tag khwolf,
Der Anlagenspiegel ist für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2016 beginnen, mit der Taxonomie 6.0 als Pflichtbestandteil von der Finanzbehörde vorgeschrieben; dementsprechend kann der Berichtsbestandteil bei der Auftragsanlage nicht deaktiviert werden.
Die Meldung in den GCD-Daten weist nicht auf einen Fehler hin, sondern dient lediglich als Hinweis, dass der Anlagenspiegel ausgefüllt und an die Finanzverwaltung übertragen werden muss. Die Meldung verschwindet nach Speichern der GCD-Daten. -> Speichern Sie die GCD-Daten ggfs. ohne Validierung.
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Mit freundlichen Grüßen
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