Angaben zur Berichtsperiode Fehler Nr. 170405045

Angaben zur Berichtsperiode Fehler Nr. 170405045

Beitragvon RomanHuber » 20 Mär 2018, 11:24

Übertragung der E-Bilanz auf der Grundlage einer Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung ohne Erzeugung einer Offenlegungsdatei für den Bundesanzeiger

Bei den "Angaben zur Berichtsperiode" tritt folgender Fehler auf:
Beginn des Wirtschaftsjahres
170405045: Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2016 beginnen, ist ein Anlagenspiegel zu übermitteln. Vgl. Techn. Leitf. zu Tax. 6.0 - Tz. 16.14.12.1

Wir sind eine kleine GmbH, die von der Angabe eines Anlagespiegels im Anhang befreit sind.

Frage:
Wie kann ich diesen Fehler beheben?
Die Angaben zu den "Berichtsbestandteilen", ist der Anlagespiegel brutto ausgewählt und kann nicht geändert werden.

Raiffeisen-Warenhandels GmbH
Ehekirchen
RomanHuber
 
Beiträge: 1

Re: Angaben zur Berichtsperiode Fehler Nr. 170405045

Beitragvon Bundesanzeiger Verlag » 27 Mär 2018, 11:10

Guten Tag RomanHuber,

Der Anlagenspiegel ist für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2016 beginnen, mit der Taxonomie 6.0 als Pflichtbestandteil von der Finanzbehörde vorgeschrieben. Dementsprechend kann dieser Berichtsbestandteil bei der Auftragsanlage nicht deaktiviert werden.

Die Meldung in den GCD-Daten weist nicht auf einen Fehler hin, sondern dient lediglich als Hinweis, dass der Anlagenspiegel ausgefüllt und an die Finanzverwaltung übertragen werden muss. Die Meldung verschwindet nach Speichern der GCD-Daten.

Vor der Übertragung an das Finanzamt, ist es erforderlich, den Berichtsbestandteil "Anlagenspiegel" zu bearbeiten. Sollten Sie kein Anlagevermögen haben, welches Sie im Anlagenspiegel eintragen können, empfehle ich Ihnen im Anlagevermögen irgendwo eine „0“ und dann auch im Anlagenspiegel eine „0“ einzugeben. -> Damit ist der Bericht zumindest übertragbar.


Mit freundlichen Grüßen

Service-Team

Bundesanzeiger Verlag
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