Information zu Unternehmenskennnummern

Information zu Unternehmenskennnummern

Beitragvon Bundesanzeiger Verlag » 09 Jul 2014, 10:04

Bei der E-Bilanz-Erstellung ist es notwendig, dass diverse Steuernummern eingetragen werden. Diese sind zwar in den Taxonomien als Mussfelder gekennzeichnet, allerdings nicht für jeden Steuerpflichtigen befüllbar. In diesem Fall ist das entsprechende Feld mit dem „NIL-Wert“ zu übermitteln. In eBilanz-Online ist dieses Feld frei zu lassen, da in diesem Fall der „NIL-Wert“ automatisch befüllt wird.

Steuernummer/13-stellige Steuernummer

Jede steuerpflichtige natürliche und juristische Person erhält von ihrem Finanzamt eine Steuernummer zugewiesen. Diese Zuteilung kann bei dem zuständigen Finanzamt durch bloße Abgabe der Steuererklärung (Einkommen-, Umsatz-, Gewerbe- oder auch Körperschaftsteuer) erfolgen.
Ihre Steuernummer finden Sie auf einem aktuellen Steuerbescheid oder auch in anderen Schriftstücken, die Sie von Ihrem Finanzamt erhalten haben.
Liegt Ihnen kein aktueller Steuerbescheid oder kein aktuelles Schreiben von Ihrem Finanzamt vor, können Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt wenden und diese erfragen.
Für die Abgabe der elektronischen Steuerklärung ist es notwendig, die 13-stellige Steuernummer nach bundeseinheitlichem Schema aus der o.g. Steuernummer zu entwickeln. Bei eBilanz-Online müssen Sie das nicht selbständig übernehmen, sondern haben die Möglichkeit diese über die „i“-Schaltfläche automatisch generieren zu lassen (nähere Informationen dazu finden Sie in unserem Benutzerhandbuch).

Steuerliche Identifikationsnummer (steuerliche IdNr.)

Jeder in Deutschland gemeldete Bürger hat für Steuerzwecke eine bundeseinheitliche und lebenslang gültige 11-stellige steuerliche Identifikationsnummer vom Bundeszentralamt für Steuern zugewiesen bekommen.
Ihre persönliche steuerliche IdNr. können Sie grundsätzlich aus Ihrem Einkommensteuerbescheid, Ihrer Lohnsteuerbescheinigung oder aus dem Informationsschreiben, dass Sie im Oktober oder November 2011 von Ihrem Finanzamt erhalten haben, entnehmen. Sollten Sie Ihre steuerliche IdNr. nicht auffinden können, können Sie diese auf der Homepage vom Bundeszentralamt für Steuern anfordern.
http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/ ... _node.html

Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.)

Jeder wirtschaftlich Tätige erhält voraussichtlich in 2015 eine Wirtschafts-Identifikationsnummer. Darunter fallen natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind, juristische Personen und Personenvereinigungen.
Die W-IdNr. wird automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)

Jede Unternehmerin und jeder Unternehmer im Sinne des § 2 UStG kann eine USt-IdNr. beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen. Benötigt wird die Ust-IdNr. von Unternehmerinnen und Unternehmern die Waren aus den EU-Ländern beziehen oder in die EU-Länder liefern möchten.
http://www.bzst.de/DE/Steuern_Internati ... _node.html

Weitere ausführliche Informationen zum Thema Steuernummern, können Sie unter http://www.bzst.de/DE/Home/home_node.html entnehmen.
Bundesanzeiger Verlag
 

Zurück zu GCD-Modul (Global Common Document)

cron