Steuerliche Modifikationen

Steuerliche Modifikationen

Beitragvon HeSchul » 02 Okt 2015, 12:19

Guten Tag,

ich gebe gerade die 2014er Werte ein und stolpere gerade über die steuerlichen Modifikationen bei einer GmbH & CO KG.

Für 2013 habe ich hier bei der PersoGesellschaften die Werte der Sonder- und Ergänzungsbilanzen den Handeslbilanzwerten angepasst um so auf das steuerrechtlich richtige Ergebnis zu kommen.

Da ich aber ja ab 2014 die Ergänzungs- und Sonderbilanzen separat übermitteln soll, gibt es dann die steuerlichen Modifikationen ausschließlich für Abweichungen zwischen HB und StB, wie z.B. Drohverlustrückstellungen?? Oder macht ihr in der KG Bilanz auch die Anpassungen für die Mitunternehmer?

Kann mir da ein anderer Nutzer vielleicht Auskunft geben wie Ihr das bei den steuerlichen MOdifikationen handhabt?

Viele Grüße!!
HeSchul
 
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Re: Steuerliche Modifikationen

Beitragvon Bundesanzeiger Verlag » 05 Okt 2015, 10:56

Guten Tag HeSchul,

bei Wirtschaftsjahren die nach dem 31.12.2014 beginnen, müssen Sonder- und Ergänzungsbilanzen als eigenständiger Vorgang übertragen werden.

Es scheint also, dass eine Taxonomie aus 5.3 ausgewählt wurde, die breits das Auslaufen dieser Einführungserleichterung enthält.

Sie könnten also auf die entsprechende Taxonomie aus 5.2 wechseln und den Vorgang wie für das Wirtschaftsjahr 2013 behandeln, oder für die Sonder- und Ergänzungsbilanzen jeweils einen neuen Vorgang anlegen.

Um die Taxonomie zu ändern, klicken Sie auf den Reiter "Mein eBilanz-Online" und neben dem entsprechenden Vorgang auf das "Augenysmbol", danach auf "Bearbeiten".

Mit freundlichen Grüßen

Bundesanzeiger Verlag
Bundesanzeiger Verlag
 

Re: Steuerliche Modifikationen

Beitragvon HeSchul » 05 Okt 2015, 14:08

Daran liegt es scheinbar nicht - ich habe 5.2 als Taxonomie.
HeSchul
 
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