"Bilanz enthält Ausweis des Bilanzgewinns"

"Bilanz enthält Ausweis des Bilanzgewinns"

Beitragvon drZwaP9vIhz1e4LdkbH5 » 24 Mär 2021, 17:27

Hallo zusammen,

für meine Bilanz für das Jahr 2020 habe ich versucht die Angabe ""Bilanz enthält Ausweis des Bilanzgewinns"" mit "Nein" zu füllen. Dies ist nicht gelungen.
Weder beim manuellen Ausfüllen noch mittels Import oder der Datenübernahme aus 2019 - hier steht definitiv ein "Nein" - konnte das Feld geändert werden.
Beim manuellen Ausfüllen auf Nein wird durch das Speichern ein "ja".
Was habe ich falsch gemacht?

Daher diese Meldungen:
170405078 -- Wird ein Bilanzgewinn ausgewiesen und die Position "Rechtsform" mit „Kommanditgesellschaft auf Aktien“ oder einer ausschließlich der Kategorie "KST" zugeordneten Ausprägung berichtet, so muss der Bilanzgewinn / Bilanzverlust (GuV) laut Ergebnisverwendung mit dem Wert der folgenden Position übereinstimmen: Eigenkapital, Bilanzgewinn / Bilanzverlust (Bilanz) - bei Kapitalgesellschaften Bei Handelsbilanzen muss diese Bedingung sowohl vor als auch nach Ausführung der Überleitungsrechnung erfüllt sein. Vgl. Techn. Leitf. zu Tax. 6.3 - Tz. B.14.3.2.3.4.2
170405086 -- Falls der Datensatz auf der Kern- oder der Ergänzungstaxonome basiert und die Position "Bilanz enthält Ausweis des Bilanzgewinns" mit "ja" angegeben wurde, darf die folgende Position nicht werthaltig berichtet werden: Eigenkapital, Gewinn-/Verlustvortrag - bei Kapitalgesellschaften Vgl. Techn. Leitf. zu Tax. 6.3 - Tz. B.9.1.1

Bitte um Info.

Vielen Dank
drZwaP9vIhz1e4LdkbH5
 
Beiträge: 3

Re: "Bilanz enthält Ausweis des Bilanzgewinns"

Beitragvon Bundesanzeiger Verlag » 26 Apr 2021, 11:31

Guten Tag drZwaP9vIhz1e4LdkbH5,

vielen Dank für Ihre Nachricht.
Zunächst einmal möchten wir uns für die verspätete Bearbeitung entschuldigen.

Bei Ihnen sind wahrscheinlich Diskrepanzen zwischen dem Ausweis des Jahresüberschuss/-fehlbetrages bzw. dem Bilanzgewinn/-verlust aufgetreten; Sie müssten sich zunächst entscheiden, ob Sie einen Bilanzgewinn/Bilanzverlust oder einen Jahresüberschuss/-fehlbetrag in Ihrer Bilanz ausweisen möchten.

Da Sie bei der Vorgangsanlage wahrscheinlich die Ergebnisverwendung nicht deaktiviert haben, geht das Programm davon aus, dass Sie einen Bilanzgewinn/-verlust ausweisen möchten und meldet in den GCD-Daten die Information „Ausweis des Bilanzgewinn/-verlust: ja“. Dementsprechend sollte dann auch die entsprechende Position Bilanzgewinn/-verlust in der Bilanz befüllt werden.

Wenn Sie die Ergebnisverwendung deaktivieren, dann steht in den GCD-Daten „Ausweis des Bilanzgewinn/-verlust: nein“ und Sie können in der Bilanz den Jahresüberschuss/-fehlbetrag aus der GuV ausweisen.

Um Berichtsbestandteile zu deaktivieren, gehen Sie wie folgt vor:

 - Melden Sie sich in E-Bilanz Online an
 - Klicken Sie nun auf den Reiter “Mein eBilanz-Online“
 - Hier sehen Sie in der rechten Spalte ein kleines graues Auge. Klicken Sie nun auf das graue Auge:
 - Nun sehen Sie die Detailinformationen zum Vorgang und klicken auf BEARBEITEN
 - Anschließend können Sie unter dem Punkt „Welche Berichtsbestandteile sollen für die E-Bilanz
bearbeitet werden?“, einzelne Berichtsbestandteile „abwählen“, indem Sie die Häkchen rausnehmen

Bitte beachten Sie, dass die Häkchen in den grauen Kästchen nicht rausgenommen werden können, da es sich um Pflichtbestandteile handelt, die an die Finanzverwaltung übertragen werden müssen.

 - Abschließend klicken Sie auf SPEICHERN.

Nun sind die unerwünschten Berichtsbestandteile rausgenommen und erscheinen nicht mehr in Ihrem Jahresabschluss.

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Zu Ihrer Information weisen wir Ihnen nachfolgend detailliert die beiden Lösungsansätze auf, die jeweils auf einen der Sachverhalte (Jahresüberschuss/-fehlbetrag oder Bilanzgewinn/-verlust) zutreffen:

Variante 1 - Sie weisen einen Bilanzgewinn/Bilanzverlust aus:
1. Der Berichtsbestandteil Ergebnisverwendung ist ein Pflichtbestandteil und muss vollständig bearbeitet werden. (wie Sie Berichtsbestandteile aktivieren, erläutern wir Ihnen unten stehend)
2. Der ermittelte Jahresüberschuss/-fehlbetrag aus der GuV ist in der Ergebnisverwendung einzutragen.
3. Alles was das Jahresergebnis beeinflusst, z.B. Gewinn- und Verlustvortrag wird in der Ergebnisverwendung erfasst und dient zur Berechnung des Bilanzgewinn/-verlust.
4. In der Bilanz ist anschließend die Position Bilanzgewinn/Bilanzverlust zu befüllen; die Position Jahresüberschuss/-fehlbetrag ist leer zu belassen.
5. Denn gemäß Definition Bilanzgewinn/Bilanzverlust ist diese Position ein Bestandteil des Bilanzgewinns/Bilanzverlustes.

Beispiel

Jahresüberschuss/-fehlbetrag
+ Gewinnvortrag Vorjahr (falls vorhanden)
– Verlustvortrag Vorjahr (falls vorhanden)
+ Entnahmen aus Kapitalrücklagen
+ Entnahmen aus Gewinnrücklagen
– Einstellungen in Gewinnrücklagen
--------------------------------------------
= Bilanzgewinn / Bilanzverlust

6. Es ist zu prüfen, ob die Position Bilanzgewinn/Bilanzverlust (Ergebnisverwendung) gleich der Position Bilanzgewinn/Bilanzverlust (Bilanz) ist.



Variante 2 – Sie weisen einen Jahresüberschuss/-fehlbetrag aus:
1. Die Ergebnisverwendung wird nicht benötigt und ist daher zu deaktivieren. (wie Sie Berichtsbestandteile deaktivieren, erläutern wir Ihnen unten stehend)
2. Wenn keine Ergebnisverwendung aktiviert ist und sie somit einen Jahresüberschuss/-fehlbetrag ausweisen möchten, dann kommt das Ergebnis aus der GuV und wird in der Bilanz unter der Position
Jahresüberschuss/-fehlbetrag eingetragen
3. In der Bilanz sind die Positionen Jahresüberschuss/-fehlbetrag und Gewinn-/Verlustvortrag zu befüllen; die Position Bilanzgewinn/Bilanzverlust hingegen ist leer zu belassen.
4. Es ist zu prüfen, ob die Position Jahresüberschuss/-fehlbetrag (Gewinn- und Verlustrechnung) gleich der Position Jahresüberschuss/-fehlbetrag (Bilanz) ist.

Bitte entscheiden Sie sich für eine dieser Lösungsmöglichkeiten – dann sollte die Fehlermeldung behoben sein.

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Sollten bei der Übertragung erneut Fehlermeldungen auftreten, senden Sie uns diese bitte per E-Mail (als Screenshot oder in die Mail kopiert) an service@bundesanzeiger.de
Fügen Sie der E-Mail bitte auch Ihre Daten als PDF-Druckvorschau (diese können Sie auch zur Überprüfung Ihrer erfassten Daten nutzen) und die Perioden-ID zur Prüfung mit.

Die Druckvorschau als PDF-Datei erstellen Sie wie folgt:

• Melden Sie sich hierzu in eBilanz-Online an
• öffnen Sie Ihren Vorgang
• klicken Sie auf Punkt “4 Übertragung“
• und anschließend den Button Druckvorschau als PDF-Datei:

Das System generiert dann eine PDF-Datei, welche Sie uns bitte zur Prüfung an service@bundesanzeiger.de schicken. Anschließend können wir dem Fehler auf den Grund gehen und Ihnen einen personalisierten Lösungsvorschlag zusenden.

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Die Perioden-ID finden Sie, wenn Sie Ihren Vorgang aufrufen und auf Alle Informationen anzeigen klicken:

• Anschließend finden Sie Ihre Perioden-ID und den pdf-Ausdruck, welchen Sie uns bitte zusenden.


Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne, auch telefonisch unter der kostenfreien Servicenummer 0800 / 1234 336, zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung durchführen. Alles ist als möglicher Hinweis zu verstehen.

Mit freundlichen Grüßen

Service-Team
Bundesanzeiger Verlag
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