Sonder-/Ergänzungsbilanzen

Sonder-/Ergänzungsbilanzen

Beitragvon dssbrandt » 26 Sep 2014, 08:32

Im BMF-Schreiben E-Bilanz vom 28.09.2011 heißt es wie folgt: "Sonder- und Ergänzungsbilanzen sind jeweils in gesonderten Datensätzen nach dem amtlich vor-
geschriebenen Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Für Wirtschaftsjahre, die vor dem 1.Januar 2015 enden, wird es nicht beanstandet, wenn Sonder- und Ergänzungsbilanzen in dem Freitextfeld "Sonder- und Ergänzungsbilanzen" im Berichtsbestandteil "Steuerliche Modifikation" übermittelt werden."

Wie funktioniert diese Übermittlung über das Freitextfeld ?
dssbrandt
 
Beiträge: 1

Re: Sonder-/Ergänzungsbilanzen

Beitragvon Bundesanzeiger Verlag » 29 Sep 2014, 11:13

Guten Tag,

bitte konkretisieren Sie Ihre Anfrage. Meinen Sie den Berichtbestandteil "Steuerliche Modifikationen", oder eher "Steuerliche Gewinnermittlung für besondere Fälle"?
Die Eingabemasken der einzelnen Berichtsbestandteile sind vorgegeben.

Freundliche Grüße,
Service-Team
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Re: Sonder-/Ergänzungsbilanzen

Beitragvon Bundesanzeiger Verlag » 15 Okt 2014, 13:08

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Geduld.

Aufgrund der technischen Vorgaben der Finanzverwaltung befindet sich für Personengesellschaften innerhalb der Steuerlichen Modifikationen am Ende der GuV ein Feld zur Erfassung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen. Sie können dort zurzeit Bilanzen manuell eingeben oder aber aus Word/Excel hineinkopieren. Leider bestehen jedoch kaum Möglichkeiten die Formatierung nachzubearbeiten.

Grundsätzlich sind Sonder- und Ergänzungsbilanzen in einem eigenen Datensatz zu übermitteln.

Das heißt, es sollten eigene Vorgänge angelegt werden und in den Stammdaten (GCD) ist in der Position „Bilanzart steuerlich“ die Auswahl „Ergänzungsbilanz“ oder „Sonderbilanz“ zu treffen. Der Name der Gesamthand ist in den GCD im Bereich „Bericht gehört zu“ einzutragen.

In derÜbergangsphase akzeptiert die Finanzverwaltung die Übermittlung der Sonder- und Ergänzungsbilanzen ebenfalls innerhalb des Berichts der Gesamthand. Daher befindet sich den Taxonomievorgaben entsprechend im Berichtsbestandteil Steuerliche Modifikationen am Ende der GuV ein Freitextfeld zur Erfassung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen.
Wurde bei der Vorgangsanlage die Version Steuerbilanz gewählt, können Sonder- und Ergänzungsbilanzen als eigener Berichtsbestandteil gewählt werden.

Freundliche Grüße,
Service-Team
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