von Bundesanzeiger Verlag » 15 Okt 2014, 13:08
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Geduld.
Aufgrund der technischen Vorgaben der Finanzverwaltung befindet sich für Personengesellschaften innerhalb der Steuerlichen Modifikationen am Ende der GuV ein Feld zur Erfassung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen. Sie können dort zurzeit Bilanzen manuell eingeben oder aber aus Word/Excel hineinkopieren. Leider bestehen jedoch kaum Möglichkeiten die Formatierung nachzubearbeiten.
Grundsätzlich sind Sonder- und Ergänzungsbilanzen in einem eigenen Datensatz zu übermitteln.
Das heißt, es sollten eigene Vorgänge angelegt werden und in den Stammdaten (GCD) ist in der Position „Bilanzart steuerlich“ die Auswahl „Ergänzungsbilanz“ oder „Sonderbilanz“ zu treffen. Der Name der Gesamthand ist in den GCD im Bereich „Bericht gehört zu“ einzutragen.
In derÜbergangsphase akzeptiert die Finanzverwaltung die Übermittlung der Sonder- und Ergänzungsbilanzen ebenfalls innerhalb des Berichts der Gesamthand. Daher befindet sich den Taxonomievorgaben entsprechend im Berichtsbestandteil Steuerliche Modifikationen am Ende der GuV ein Freitextfeld zur Erfassung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen.
Wurde bei der Vorgangsanlage die Version Steuerbilanz gewählt, können Sonder- und Ergänzungsbilanzen als eigener Berichtsbestandteil gewählt werden.
Freundliche Grüße,
Service-Team
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