GuV Gesamtkostenverfahren

GuV Gesamtkostenverfahren

Beitragvon agrunternehmensgruppe » 23 Nov 2018, 16:24

Hallo Service,
ich habe bei der Vorgangsanlage (nur Veröffentlichung eines Konzernabschlusses) bei GuV Gesamtkostenverfahren angekreuzt. Nach dem Speichern des Vorganges war die Markierung nicht mehr vorhanden. Sie kann auch nicht mehr nachträglich gepflegt werden.
Woran kann das liegen? Bitte um Hilfe.
Vielen Dank.
Jürgen Kroon
agrunternehmensgruppe
 
Beiträge: 2

Re: GuV Gesamtkostenverfahren

Beitragvon Bundesanzeiger Verlag » 30 Nov 2018, 15:54

Guten Tag agrunternehmensgruppe,

bei Vorgangsanlage ist der Punkt Gliederung der GuV mit einem Sternchen versehen. Demnach ist es notwendig eine Auswahl zu treffen, ohne eine Auswahl erscheint eine Fehlermeldung.
Sie haben in diesem Fall das Gesamtkostenverfahren ausgewählt.

Wenn Sie nach Vorgangsanlage die Detailinformationen des Vorganges aufrufen, möchte das Programm, dass Sie bei der Gliederung der GuV erneut eine Auswahl treffen. Beim Speichern ist das hinterlegt wofür Sie sich entschieden haben.


Service-Team

Bundesanzeiger Verlag
Bundesanzeiger Verlag
 

Re: GuV Gesamtkostenverfahren

Beitragvon agrunternehmensgruppe » 05 Dez 2018, 18:56

Hallo Service,
OK, das habe ich soweit verstanden. Mir war aufgefallen, dass die Nummerierung der Posten in der GuV, z.B. bei den Umsatzerlösen (im eBilanz-Online ja noch ohne) nach dem Hochladen mit Kleinbuchstaben erfolgt, während der 275 HGB für die Umsatzerlöse eine Nummerierung vorsieht. Ich hatte den Grund in meiner Auswahl gesehen (siehe mein vorheriger Eintrag)...

Könnten Sie mir hierzu noch eine Info geben?
Vielen Dank.
JK
agrunternehmensgruppe
 
Beiträge: 2

Re: GuV Gesamtkostenverfahren

Beitragvon Bundesanzeiger Verlag » 21 Dez 2018, 14:03

Guten Tag agrunternehmensgruppe,

mit der Taxonomie Auswahl wählen Sie auch die vorgegeben Struktur der handelsrechtlichen Offenlegung.
Diese Taxonomie wird jedes Jahr von der Finanzverwaltung bestimmt und vorgegeben; somit gibt es leider keine Möglichkeit Positionen hinzuzufügen oder zu verändern.
Das gleiche gilt für die Nummerierung/Beschriftung der einzelnen Konten.


Alternativ können Sie natürlich einen anderen Anbieter für die Erstellung der XBRL-Datei, bei dem die manuellen Anpassungen gemacht werden können, auswählen
oder ein anderes Dateiformat (z. B. PDF) für die Einreichung beim Bundesanzeiger wählen.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung durchführen. Alles ist als möglicher Hinweis zu verstehen.

Service-Team

Bundesanzeiger Verlag
Bundesanzeiger Verlag
 


Zurück zu Konkrete Bedienung

cron