Nur Gewinn-/Verlustausweis in E-Bilanz

Nur Gewinn-/Verlustausweis in E-Bilanz

Beitragvon Stein » 22 Jun 2018, 12:20

Hallo Zusammen,

ich möchte eine E-Bilanz für eine Kleinst GmbH machen und nur den Gewinn-/Verlustvortrag ausweisen, (keinen Bilanzgewinn/-Verlust).
Ich habe bei der Prüfung einige Fehlermeldungen erhalten, die sich auf dieses Thema beziehen s.u.

Wie kann ich die Einstellungen richtig vornehmen?

Über Hilfe würde ich mich sehr freuen und danke Euch schon einmal sehr.
Viele Grüße, Stein

Fehlermeldungen:
170405079 -- Wird ein Bilanzgewinn ausgewiesen und die Position "Rechtsform" mit einer Ausprägung der Kategorie "KST" berichtet, so muss der Bilanzgewinn /Bilanzverlust (GuV) laut Ergebnisverwendung mit dem Wert der folgenden Position übereinstimmen: Eigenkapital, Bilanzgewinn / Bilanzverlust (Bilanz) - bei
Kapitalgesellschaften Bei Handelsbilanzen muss diese Bedingung vor Ausführung der Überleitungsrechnung erfüllt sein. Vgl. Techn. Leitf. zu Tax. 6.0 - Tz. 16.14.3.2 Buchst.
c) Nr. 4.2
170405086 -- Falls der Datensatz auf der Kern- oder der Ergänzungstaxonome basiert und die Position "Bilanz enthält Ausweis des Bilanzgewinns" mit "ja" angegeben wurde, darf die folgende Position nicht werthaltig berichtet werden: Eigenkapital, Gewinn-/Verlustvortrag - bei Kapitalgesellschaften Vgl. Techn. Leitf. zu Tax. 6.0 - Tz. 16.9.1.1
170405084 -- Falls der Datensatz auf der Kern- oder der Ergänzungstaxonome basiert und die Position "Bilanz enthält Ausweis des Bilanzgewinns" mit "ja" angegeben wurde, darf die folgende Position nicht werthaltig berichtet werden: Eigenkapital, Jahresüberschuss/-fehlbetrag (Bilanz) - bei Kapitalgesellschaften Vgl. Techn. Leitf. zu Tax. 6.0 - Tz. 16.9.1.1
Stein
 
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Re: Nur Gewinn-/Verlustausweis in E-Bilanz

Beitragvon Bundesanzeiger Verlag » 10 Jul 2018, 13:50

Guten Tag Stein,

Sie müssten sich zunächst entscheiden, ob Sie einen Bilanzgewinn/Bilanzverlust oder einen Jahresüberschuss/-fehlbetrag in Ihrer Bilanz ausweisen möchten.
Nachfolgend weise ich Ihnen die beiden Lösungsansätze auf, die jeweils auf einen der Sachverhalte zutreffen.

Variante 1 - Sie weisen einen Bilanzgewinn/Bilanzverlust aus
1. Der Berichtsbestandteil Ergebnisverwendung ist ein Pflichtbestandteil und muss vollständig bearbeitet werden.
2. Der ermittelte Jahresüberschuss/-fehlbetrag aus der GuV ist in der Ergebnisverwendung einzutragen.
3. Alles was das Jahresergebnis beeinflusst, z.B. Gewinn- und Verlustvortrag wird in der Ergebnisverwendung erfasst und dient zur Berechnung des Bilanzgewinn/-verlust.
4. In der Bilanz ist anschließend die Position Bilanzgewinn/Bilanzverlust zu befüllen; die Position Jahresüberschuss/-fehlbetrag ist leer zu belassen.
5. Denn gemäß Definition Bilanzgewinn/Bilanzverlust ist diese Position ein Bestandteil des Bilanzgewinns/Bilanzverlustes.

Beispiel

Jahresüberschuss/-fehlbetrag
+ Gewinnvortrag Vorjahr (falls vorhanden)
– Verlustvortrag Vorjahr (falls vorhanden)
+ Entnahmen aus Kapitalrücklagen
+ Entnahmen aus Gewinnrücklagen
– Einstellungen in Gewinnrücklagen
--------------------------------------------
= Bilanzgewinn / Bilanzverlust

6. Es ist zu prüfen, ob die Position Bilanzgewinn/Bilanzverlust (Ergebnisverwendung) gleich der Position Bilanzgewinn/Bilanzverlust (Bilanz) ist.



Variante 2 – Sie weisen einen Jahresüberschuss/-fehlbetrag aus:
1. Die Ergebnisverwendung wird nicht benötigt und ist daher zu deaktivieren. (wie Sie Berichtsbestandteile deaktivieren, wird in der unten stehenden Anleitung erklärt).
2. Wenn keine Ergebnisverwendung aktiviert ist und sie somit einen Jahresüberschuss/-fehlbetrag ausweisen möchten, dann kommt das Ergebnis aus der GuV und wird in der Bilanz unter der Position
Jahresüberschuss/-fehlbetrag eingetragen
3. In der Bilanz sind die Positionen Jahresüberschuss/-fehlbetrag und Gewinn-/Verlustvortrag zu befüllen; die Position Bilanzgewinn/Bilanzverlust hingegen ist leer zu belassen.
4. Es ist zu prüfen, ob die Position Jahresüberschuss/-fehlbetrag (Gewinn- und Verlustrechnung) gleich der Position Jahresüberschuss/-fehlbetrag (Bilanz) ist.


Bitte entscheiden Sie sich für eine dieser Lösungsmöglichkeiten – dann sollte die Übertragung funktionieren.

Die Deaktivierung der Berichtsbestandteile kann wie folgt durchgeführt werden:


- Melden Sie sich in E-Bilanz Online an
- Klicken Sie nun auf den Reiter “Mein eBilanz-Online“
- Hier sehen Sie in der rechten Spalte ein kleines graues Auge. Klicken Sie nun auf das graue Auge.
- Nun sehen Sie die Detailinformationen zum Vorgang und klicken auf BEARBEITEN
- Anschließend können Sie unter dem Punkt „Welche Berichtsbestandteile sollen für die E-Bilanz bearbeitet werden?“, einzelne Berichtsbestandteile „abwählen“, indem Sie die Häkchen rausnehmen.
- Wenn Sie alle Änderungen durchgeführt haben, speichern Sie diese ab

Nun sind die unerwünschten Berichtsbestandteile rausgenommen und erscheinen nicht mehr in Ihrem Jahresabschluss.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung durchführen. Alles ist als möglicher Hinweis zu verstehen.


Mit freundlichen Grüßen

Service-Team
Bundesanzeiger Verlag
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