Mussfelder

Mussfelder

Beitragvon Bundesanzeiger Verlag » 14 Aug 2014, 11:47

Nachfolgend finden Sie einen wichtigen Hinweis zum Thema "Mussfelder":

Die in eBilanz-Online zur Verfügung stehenden Taxonomien enthalten sogenannte Mussfelder. Mussfeld heißt in diesem Fall nicht, dass ein Feld zwingend vom Nutzer befüllt werden sollte, sondern weist lediglich darauf hin, dass dieses Feld in jedem Fall mit an die Finanzverwaltung übertragen wird. Kann eine Position, die als Mussfeld deklariert ist, nicht mit Werten befüllt werden (z. B. weil sie in der eigenen Buchhaltung nicht vorhanden ist), ist i.d.R. die Übertragung eines „leeren“ Wertes zulässig (technisch NIL-Wert, dabei NIL = Not in List). Der NIL-Wert wird von eBilanz-Online automatisch erzeugt. Wird stattdessen der Wert „0“ eingetragen, sagt dieser aus, dass ein entsprechendes Konto innerhalb der Buchführung vorhanden ist und dessen Saldo zum Stichtag 0 beträgt.

Mit freundlichen Grüßen,
Bundesanzeiger Verlag
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