ca-testing hat geschrieben:Wenn man den Anhang löscht, muss man auch auf den Anlagenspiegel verzichten, weil dieser hierarchisch untergeordnet ist. Der Anlagenspiegel ist aber anscheinend verpflichtend, wie anderswo im Forum zu lesen ist.
Wie kann man den Anhang deaktivieren, ohne den Anlagenspiegel preiszugeben.
Danke vorab!
Guten Tag ca-testing,
Der Anlagenspiegel (brutto) ist ab dem Berichtsjahr 2017 verpflichtend zu übermitteln. Mittlerweile ist es möglich, den Anlagenspiegel zu deaktivieren. Er darf allerdings nur abgewählt werden, wenn kein Anlagevermögen vorhanden ist. Bei Nicht-Übermittlung kann er evtl. im Rahmen von Einzelermittlungsmaßnahmen nachgefordert werden.
Sie können also den Anhang inkl. Anlagevermögen wie folgt deaktivieren:
•Melden Sie sich in eBilanz-Online an und klicken Sie auf den Reiter Mein eBilanz-Online.
•Auf der Seite Vorgänge sehen Sie eine chronologische Auflistung aller Vorgänge. In der letzten Spalte dieser Tabelle (ganz rechts, keine Überschrift) sehen Sie in jeder Zeile einen grauen Stift und ein graues Auge. Bitte klicken Sie hier auf das graue Auge.
•Sie befinden sich nun auf den Detailinformationen zum Vorgang. Klicken Sie auf den grünen Button Bearbeiten um hier Änderungen vorzunehmen.
•Unter dem Punkt
Welche Berichtsbestandteile sollen für die eBilanz bearbeitet werden? sehen Sie die Liste der Berichtsbestandteile und können nicht benötigte Berichtsbestandteile deaktivieren.
•Speichern Sie Ihre Änderungen.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung durchführen. Alles ist als möglicher Hinweis zu verstehen.
Mit freundlichen Grüßen
Service-Team
Bundesanzeiger Verlag