Eigenkapital bei Sonder- und Ergänzungsbilanzen

Eigenkapital bei Sonder- und Ergänzungsbilanzen

Beitragvon Tandler1 » 13 Okt 2016, 15:52

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir erstellen Sonderbilanzen für eine Beteiligungs-GmbH und eine Privatperson und erstellen Ergänzungsbilanzen für eine Privatperson.

Leider ist für mich nicht ersichtlich wo ich das jeweilige Eigenkapital eintrag muss. Weder bei der Sonderbilanz noch bei der Ergänzungsbilanz.

Können Sie mir bitte helfen.

Danke

Mit freundlichen Grüßen

R. schulz
Tandler1
 
Beiträge: 2

Re: Eigenkapital bei Sonder- und Ergänzungsbilanzen

Beitragvon Bundesanzeiger Verlag » 17 Okt 2016, 09:59

Sehr geehrte Damen und Herren,

wo und wie etwas einzugeben ist, können und dürfen wir Ihnen nicht mitteilen, da wir keine Rechtsberatung durchführen.

Als Rechtsform für eine Sonder- oder Ergänzungsbilanz sollte „Mitunternehmer“ gewählt werden.
Aufgrund der gewählten Rechtsform und Taxonomie werden die Berichtsbestandteile wie z.B. die Bilanz dargestellt. Die Reihenfolge und die Bezeichnungen der vorhandenen Positionen sind somit Vorgabe der Finanzverwaltung.
Weder Sie noch wir können also Positionen hinzufügen oder umbenennen.

Mit freundlichen Grüßen

Bundesanzeiger Verlag
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