Bilanzverlust des letzten Stichtags

Bilanzverlust des letzten Stichtags

Beitragvon ollioh89 » 26 Mai 2019, 17:57

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Übertrag des Bilanzverlustes. Und zwar ist das Feld "des letzten Stichtags" im Bereich "Bilanzgewinn / Bilanzverlust" in der Bilanz nicht ausfüllbar. Genauso wie das Feld "Schlusskapital des letzten Stichtags" unter "gezeichnetes Kapital". Jedoch müsste ich hier mMn den Verlust des Vorjahres eintragen, um für Aktiva und Passiva den gleichen Wert zu bekommen. Oder sehe ich das falsch?

Ich wäre über Ihre Hilfe sehr dankbar!


Viele Grüße
ollioh89
 
Beiträge: 1

Re: Bilanzverlust des letzten Stichtags

Beitragvon Bundesanzeiger Verlag » 07 Jun 2019, 17:27

Guten Tag ollioh89,

um die Position "des letzten Stichtags" befüllen zu können, müssen Sie ggfs. neben der fettgedruckten Position "Bilanzgewinn/Bilanzverlust" auf die kleine blaue Schrift Übergeordneten Posten deaktivieren klicken, um die Unterpositionen frei zu geben. Wenn diese Felder weiß sind, können sie ausgefüllt werden.

Wo genau Sie den Verlust des Vorjahres eintragen müssen, können wir Ihnen leider nicht sagen, da wir keine Rechtsberatung leisten dürfen; dies obliegt grundsätzlich den rechtsberatenden Berufen, also z. B. einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.

Generell müssten Sie sich immer zunächst entscheiden, ob Sie einen Bilanzgewinn/Bilanzverlust oder einen Jahresüberschuss/-fehlbetrag in Ihrer Bilanz ausweisen möchten. Nachfolgend weise ich Ihnen die beiden Lösungsansätze auf, die jeweils auf einen der Sachverhalte zutreffen.

Variante 1 - Sie weisen einen Bilanzgewinn/Bilanzverlust aus:
1. Der Berichtsbestandteil Ergebnisverwendung ist ein Pflichtbestandteil und muss vollständig bearbeitet werden.
2. Der ermittelte Jahresüberschuss/-fehlbetrag aus der GuV ist in der Ergebnisverwendung einzutragen.
3. Alles was das Jahresergebnis beeinflusst, z.B. Gewinn- und Verlustvortrag wird in der Ergebnisverwendung erfasst und dient zur Berechnung des Bilanzgewinn/-verlust.
4. In der Bilanz ist anschließen die Position Bilanzgewinn/Bilanzverlust zu befüllen; die Position Jahresüberschuss/-fehlbetrag ist leer zu belassen.
5. Denn gemäß Definition Bilanzgewinn/Bilanzverlust ist diese Position ein Bestandteil des Bilanzgewinns/Bilanzverlustes.

Beispiel

Jahresüberschuss/-fehlbetrag
+ Gewinnvortrag Vorjahr (falls vorhanden)
– Verlustvortrag Vorjahr (falls vorhanden)
+ Entnahmen aus Kapitalrücklagen
+ Entnahmen aus Gewinnrücklagen
– Einstellungen in Gewinnrücklagen
--------------------------------------------
= Bilanzgewinn / Bilanzverlust

6. Es ist zu prüfen, ob die Position Bilanzgewinn/Bilanzverlust (Ergebnisverwendung) gleich der Position Bilanzgewinn/Bilanzverlust (Bilanz) ist.


Variante 2 – Sie weisen einen Jahresüberschuss/-fehlbetrag aus:
1. Die Ergebnisverwendung wird nicht benötigt und ist daher zu deaktivieren.
2. Wenn keine Ergebnisverwendung aktiviert ist und sie somit einen Jahresüberschuss/-fehlbetrag ausweisen möchten, dann kommt das Ergebnis aus der GuV und wird in der Bilanz unter der Position
Jahresüberschuss/-fehlbetrag eingetragen
3. In der Bilanz sind die Positionen Jahresüberschuss/-fehlbetrag und (ggfs.) Gewinn-/Verlustvortrag zu befüllen; die Position Bilanzgewinn/Bilanzverlust hingegen ist leer zu belassen.
4. Es ist zu prüfen, ob die Position Jahresüberschuss/-fehlbetrag (Gewinn- und Verlustrechnung) gleich der Position Jahresüberschuss/-fehlbetrag (Bilanz) ist.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen

Service-Team
Bundesanzeiger Verlag
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