Fehler 170205066

Fehler 170205066

Beitragvon groovestreet » 15 Mär 2022, 09:52

Hallo,

ich erhalte bei der Plausibilitätsprüfung die o. g. Fehlermeldung mit dem angehängten Fehlertext.

In den Vorjahren war jeweils eine Übermittlung ohne Angaben im Bereich "Ergebnisverwendung" möglich. In diesem Jahr scheinbar nicht mehr.

Aber selbst nach manueller Werteingabe bei "Ergebnisverwendung" bekomme ich die gleiche Fehlermeldung.
Dabei habe ich auf folgende Werte besonders geachtet:
JÜ lt. GuV = JÜ in Ergebnisverwendung
Bilanzgewinn lt. Ergebnisverwendung = Bilanzgewinn in Bilanz

Interpretiere ich die Fehlermeldung falsch? Oder benötige ich eventuell noch eine Angabe an anderer Position?
Dateianhänge
Screenshot 2022-03-15 084524.png
(6.44 KiB) 2585-mal heruntergeladen
groovestreet
 
Beiträge: 1

Re: Fehler 170205066

Beitragvon Bundesanzeiger Verlag » 11 Aug 2022, 14:52

Guten Tag groovestreet,

die Ergebnisverwendung benötigen Sie, falls Sie den Bilanzgewinn / Bilanzverlust in der Bilanz ausweisen möchten.

Wenn Sie statt des Bilanzgewinn/-verlustes den Jahresüberschuss/-fehlbetrag in der Bilanz ausweisen möchten, ist die Ergebnisverwendung zu deaktivieren.

Nachfolgend weise ich Ihnen die beiden Lösungsansätze auf, die jeweils auf einen der Sachverhalte (Jahresüberschuss/-fehbetrag oder Bilanzgewinn/Bilanzverlust) zutreffen:

Variante 1 - Sie weisen einen Bilanzgewinn/Bilanzverlust aus:
1. Der Berichtsbestandteil Ergebnisverwendung ist ein Pflichtbestandteil und muss vollständig bearbeitet werden. (wie Sie Berichtsbestandteile aktivieren, erläutern wir Ihnen unten stehend)
2. Der ermittelte Jahresüberschuss/-fehlbetrag aus der GuV ist in der Ergebnisverwendung einzutragen.
3. Alles was das Jahresergebnis beeinflusst, z.B. Gewinn- und Verlustvortrag wird in der Ergebnisverwendung erfasst und dient zur Berechnung des Bilanzgewinn/-verlust.
4. In der Bilanz ist anschließend die Position Bilanzgewinn/Bilanzverlust zu befüllen; die Position Jahresüberschuss/-fehlbetrag ist leer zu belassen.
5. Denn gemäß Definition Bilanzgewinn/Bilanzverlust ist diese Position ein Bestandteil des Bilanzgewinns/Bilanzverlustes.

Beispiel

Jahresüberschuss/-fehlbetrag
+ Gewinnvortrag Vorjahr (falls vorhanden)
– Verlustvortrag Vorjahr (falls vorhanden)
+ Entnahmen aus Kapitalrücklagen
+ Entnahmen aus Gewinnrücklagen
– Einstellungen in Gewinnrücklagen
--------------------------------------------
= Bilanzgewinn / Bilanzverlust

6. Es ist zu prüfen, ob die Position Bilanzgewinn/Bilanzverlust (Ergebnisverwendung) gleich der Position Bilanzgewinn/Bilanzverlust (Bilanz) ist.


Variante 2 – Sie weisen einen Jahresüberschuss/-fehlbetrag aus:
1. Die Ergebnisverwendung wird nicht benötigt und ist daher zu deaktivieren. (wie Sie Berichtsbestandteile deaktivieren, erläutern wir Ihnen unten stehend)
2. Wenn keine Ergebnisverwendung aktiviert ist und sie somit einen Jahresüberschuss/-fehlbetrag ausweisen möchten, dann kommt das Ergebnis aus der GuV und wird in der Bilanz unter der Position
Jahresüberschuss/-fehlbetrag eingetragen
3. In der Bilanz sind die Positionen Jahresüberschuss/-fehlbetrag und Gewinn-/Verlustvortrag zu befüllen; die Position Bilanzgewinn/Bilanzverlust hingegen ist leer zu belassen.
4. Es ist zu prüfen, ob die Position Jahresüberschuss/-fehlbetrag (Gewinn- und Verlustrechnung) gleich der Position Jahresüberschuss/-fehlbetrag (Bilanz) ist.

Bitte entscheiden Sie sich für eine dieser Lösungsmöglichkeiten – dann sollte die Fehlermeldung behoben sein.

********************************************************************************************
Um Berichtsbestandteile zu deaktivieren, gehen Sie wie folgt vor:

- Melden Sie sich in E-Bilanz Online an
- Klicken Sie nun auf den Reiter “Mein eBilanz-Online“
- Hier sehen Sie in der rechten Spalte ein kleines graues Auge. Klicken Sie nun auf das graue Auge:
- Nun sehen Sie die Detailinformationen zum Vorgang und klicken auf BEARBEITEN:
- Anschließend können Sie unter dem Punkt „Welche Berichtsbestandteile sollen für die E-Bilanz
bearbeitet werden?“, einzelne Berichtsbestandteile „abwählen“, indem Sie die Häkchen rausnehmen

Bitte beachten Sie, dass die Häkchen in den grauen Kästchen nicht rausgenommen werden können, da es sich um Pflichtbestandteile handelt, die an die Finanzverwaltung übertragen werden müssen.

 - Abschließend klicken Sie auf SPEICHERN.

*****************************************
Eine Ausnahme ist der Anlagenspiegel !!!!!!
Diesen Berichtsbestandteil könnten Sie zwar grundsätzlich deaktivieren, allerdings ist der Anlagenspiegel für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2016 beginnen, mit der Taxonomie 6.0 als Pflichtbestandteil von der Finanzbehörde vorgeschrieben.
**************************************
Nun sind die unerwünschten Berichtsbestandteile rausgenommen und erscheinen nicht mehr in Ihrem Jahresabschluss.

********************************************************************************************************************************

Sollten bei der Übertragung erneut Fehlermeldungen auftreten, senden Sie uns diese bitte per E-Mail (als Screenshot oder in die Mail kopiert) an service@bundesanzeiger.de
Fügen Sie der E-Mail bitte auch Ihre Daten als PDF-Druckvorschau (diese können Sie auch zur Überprüfung Ihrer erfassten Daten nutzen) und die Perioden-ID zur Prüfung mit.

Die Druckvorschau als PDF-Datei erstellen Sie wie folgt:

• Melden Sie sich hierzu in eBilanz-Online an
• öffnen Sie Ihren Vorgang
• klicken Sie auf Punkt “4 Übertragung“
• und anschließend den Button Druckvorschau als PDF-Datei:

Das System generiert dann eine PDF-Datei, welche Sie uns bitte zur Prüfung an service@bundesanzeiger.de schicken. Anschließend können wir dem Fehler auf den Grund gehen und Ihnen einen personalisierten Lösungsvorschlag zusenden.

*******************************************************************************************************************************

Die Perioden-ID finden Sie, wenn Sie Ihren Vorgang aufrufen und auf Alle Informationen anzeigen klicken:

• Anschließend finden Sie Ihre Perioden-ID und den pdf-Ausdruck, welchen Sie uns bitte zusenden.


Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne, auch telefonisch unter der kostenfreien Servicenummer 0800 / 1234 336, zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung durchführen. Alles ist als möglicher Hinweis zu verstehen.

Mit freundlichen Grüßen

Service-Team
Bundesanzeiger Verlag
Bundesanzeiger Verlag
 


Zurück zu Kerntaxonomien