Sonerbilanz MU ohne GuV Eintrag

Sonerbilanz MU ohne GuV Eintrag

Beitragvon RUrbahns » 08 Jul 2022, 17:38

Sonderbilanz GuV ist 0,00 kann diese aber im Vorgang nicht deaktivieren?

Habe folgende Hinweise:

Für den Abschnitt Steuerliche Gewinnermittlung wurden keine Werte erfasst. Bitte geben Sie Werte ein oder deaktivieren Sie die Übertragung dieses Abschnittes an die Finanzverwaltung in der Vorgangsverwaltung.

Für den Abschnitt Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren wurden keine Werte erfasst. Bitte geben Sie Werte ein oder deaktivieren Sie die Übertragung dieses Abschnittes an die Finanzverwaltung in der Vorgangsverwaltung.

Irgendeine Idee?
RUrbahns
 
Beiträge: 1

Re: Sonerbilanz MU ohne GuV Eintrag

Beitragvon Bundesanzeiger Verlag » 11 Aug 2022, 14:46

Guten Tag RUrbahns,

je nach Rechtsform oder Art des Vorgangs sind verschiedene Berichtsbestandteile von der Finanzverwaltung als Pflichtbestandteil vorgesehen.

Um Berichtsbestandteile zu deaktivieren oder zu erkennen welche Berichtsbestandteile bei Ihrem Vorgang verpflichtend sind, gehen Sie in die Vorgangsanlage:

- Melden Sie sich in E-Bilanz Online an
- Klicken Sie nun auf den Reiter “Mein eBilanz-Online“
- Hier sehen Sie in der rechten Spalte ein kleines graues Auge. Klicken Sie nun auf das graue Auge:
- Nun sehen Sie die Detailinformationen zum Vorgang und klicken auf BEARBEITEN:
- Anschließend können Sie unter dem Punkt „Welche Berichtsbestandteile sollen für die E-Bilanz
bearbeitet werden?“, einzelne Berichtsbestandteile „abwählen“, indem Sie die Häkchen rausnehmen

Bitte beachten Sie, dass die Häkchen in den grauen Kästchen nicht rausgenommen werden können, da es sich um Pflichtbestandteile handelt, die an die Finanzverwaltung übertragen werden müssen.

- Abschließend klicken Sie auf SPEICHERN.

***********************************************************************************************************************************
Eine Ausnahme ist der Anlagenspiegel !!!!!!
Diesen Berichtsbestandteil könnten Sie zwar grundsätzlich deaktivieren, allerdings ist der Anlagenspiegel für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2016 beginnen, mit der Taxonomie 6.0 als Pflichtbestandteil von der Finanzbehörde vorgeschrieben.
********************************************************************************************************************************
Nun sind die unerwünschten Berichtsbestandteile rausgenommen und erscheinen nicht mehr in Ihrem Jahresabschluss.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung durchführen. Alles ist als möglicher Hinweis zu verstehen.

Mit freundlichen Grüßen
Service-Team
Bundesanzeiger Verlag
Bundesanzeiger Verlag
 


Zurück zu Kerntaxonomien