Einteilung in Branchentaxonomien

Einteilung in Branchentaxonomien

Beitragvon Bundesanzeiger Verlag » 07 Mär 2017, 15:25

Die Version 5.4 der Taxonomien teilt sich in Kern- und Branchentaxonomien auf.
Letzteres teilt sich weiterhin in Ergänzungs- und Spezialtaxonomien auf.

Zu den Ergänzungstaxonomien zählen:
- Wohnungswirtschaft
- Verkehrsunternehmen
- Land- und Forstwirtschaft
- Krankenhäuser
- Pflegedienstleister
- Kommunale Eigenbetriebe

Zu den Spezialtaxonomien zählen:
- Kreditinstitute
- Zahlungsinstitute
- Versicherungsunternehmen
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Re: Einteilung in Branchentaxonomien

Beitragvon BCVGmbH » 22 Mai 2017, 11:59

Bei der Klärung handelt sich um folgenden Fall:
Die X-GmbH zahlt eine monatliche Miete an die Grundstücksgemeinschaft XY.
Beteiligt an der Grundstücksgemeinschaft XY sind X der zugleich Gesellschafter der X-GmbH ist und seine Frau Y jeweils zu gleichen Teilen.
Wie muss die Miete in der Taxonomie zur E-Bilanz aufgeteilt werden? Je zur Hälfte auf das Konto Miete (unbewegliche Wirtschaftsgüter (XBRL-Name: de-gaap-ci_is.netIncome.regular.operatingTC.otherCost.leaseFix.other) und Vergütung an Gesellschafter für die miet- oder pachtweise Überlassung ihrer unbeweglichen Wirtschaftsgüter (XBRL Name: de-gaap-ci_is.netIncome.regular.operatingTC.otherCost.leaseFix.shareholders) oder jeweils komplett auf eines der beiden Konten?
BCVGmbH
 
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Re: Einteilung in Branchentaxonomien

Beitragvon Bundesanzeiger Verlag » 23 Mai 2017, 13:37

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider können und dürfen wir Ihnen diese Frage nicht beantworten. Wir dürfen Sie bei der Anwendung von eBilanz-Online und der Aufschlüsselung von Elster-Fehlermeldungen unterstützen.

Fragen dazu, wie genau bestimmte Positionen in eBilanz-Online zu verbuchen sind, dürfen wir Ihnen nicht beantworten, da wir in diesem Falle beratend tätig werden würden, wozu wir nicht berechtigt sind. Dies ist ausschließlich den beratenden Berufen (Rechtsanwälte, Steuerberater) vorbehalten.

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Frage an entsprechend qualifiziertes Fachpersonal zu adressieren oder in der entsprechenden Fachliteratur zu recherchieren. Unter Umständen kann Ihnen hier auch Ihr zuständiges Finanzamt helfen.

Mit freundlichen Grüßen

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