Übertragung der E-Bilanz und die Offenlegung

Übertragung der E-Bilanz und die Offenlegung

Beitragvon MBN-RC » 17 Apr 2018, 10:59

Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der Übermittlung der Datei bei der E-Bilanz an die Finanzverwaltung gibt in „Vorgangsverwaltung“ eine Option „Handelsrechtliche Offenlegung beim Bundesanzeiger“.
Diese Option verstehe ich so, dass bei der Übermittlung der Datei bei der E-Bilanz an die Finanzverwaltung (läuft über Bundesanzeigerverlag) mit der oben genannten Option zeitgleich eine Hinterlegung beim Bundesanzeiger erfolgt.
Oder muss man noch extra eine Hinterlegung/Veröffentlichung über die Publikationsplattform (auch vom Bundesanzeigerverlag) machen und an den Bundesanzeigerverlag doppelt bezahlen? Was bedeutet dann die Option „Handelsrechtliche Offenlegung beim Bundesanzeiger“?
Mit freundlichen Grüßen,
Irina Solovyeva.
MBN-RC
 
Beiträge: 2

Re: Übertragung der E-Bilanz und die Offenlegung

Beitragvon Bundesanzeiger Verlag » 24 Apr 2018, 13:00

Sehr geehrte Frau Solovyeva,

e-bilanz Online dient in erster Linie zur Übermittlung der Bilanz an die Finanzverwaltung.
Für die Übertragung eines kompletten Datensatzes ist ein Guthaben notwendig, welches vor der Übertragung aufgeladen werden muss.

Darüberhinaus besteht allerdings die Möglichkeit, in der Vorgangsanlage die Option Jahresabschluss auf der Grundlage einer Handelsbilanzdie +Handelsrechtliche Offenlegung beim Bundesanzeiger (Erzeugung einer XBRL-Datei) zu wählen. In diesem Fall, können Sie neben der Übertragung an das Finanzamt auch die XBRL Datei für die Offenlegung beim Bundesanzeiger erzeugen. Die erzeugte XBRL Datei muss anschließend auf der Publikations-Seite des Bundesanzeigers (http://www.publikations-plattform.de) hochgeladen werden.
Es besteht keine Verknüpfung zwischen den beiden Plattformen.

Die Veröffentlichung oder HInterlegung der Bilanz beim Bundesanzeiger ist gemäß der Preisliste gesondert zu bezahlen.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne, auch telefonisch unter der kostenlosen Servicenummer 0800/ 1234 336 oder per E-Mail (service@bundesanzeiger.de) zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung durchführen. Alles ist als möglicher Hinweis zu verstehen.


Mit freundlichen Grüßen

Service-Team
Bundesanzeiger Verlag
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