Hinterlegung beim Bundesanzeiger

Hinterlegung beim Bundesanzeiger

Beitragvon Frank Streich » 24 Mär 2018, 19:26

Hallo zusammen,

warum wir die bereits fertiggestellte eBilanz nicht direkt sowohl an die Finanzverwaltung als auch gleichzeitig an den Bundesanzeiger zur Hinzerlegung übermittelt. Es ist doch unnötig und umstzändlich die Daten nochmals einzugeben oder hochzuladen, obwohl alles bereits elektronisch vorhanden ist.

Danke !
Frank Streich
 
Beiträge: 1

Re: Hinterlegung beim Bundesanzeiger

Beitragvon Bundesanzeiger Verlag » 27 Mär 2018, 11:33

Guten Tag Frank Streich,

das Portal eBilanz-Online dient in erster Linie der Übertragung der Bilanz an die Finanzverwaltung.
Darüberhinaus bieten wir als kostenlosen Service die Erstellung einer XBRL Datei an.

Die Daten für das Finanzamt (Steuerbilanz), können nicht für die Offenlegung (Handelsbilanz) übernommen werden, da die handelsrechtlichen Offenlegung nicht dem geforderten Detailierungsgrad für die Finanzverwaltung entspricht.

Außerdem existiert keine Schnittstelle zwischen den Portalen www.ebilanzonline.de und www.publikations-plattform.de. Daher muss die erstellte XBRL-Datei, gespeichert und anschließend auf der Publikations-Plattform hochgeladen werden.


Mit freundlichen Grüßen

Service-Team
Bundesanzeiger Verlag
Bundesanzeiger Verlag
 

Re: Hinterlegung beim Bundesanzeiger

Beitragvon michaelb » 19 Mai 2021, 16:52

Hallo,
ich bin auch auf dieses Dilemma reingefallen, dass solche Übertragungen in Deutschland nicht in einem Zug ausgeführt werden können. Hat mir natürlich böse Post eingebracht. Und ich dachte, seit einem Jahr ist Alles erledigt. Und das für meine knapp 20 Positionen. Nun gut.

Wie bekomme ich nun meine fertige Bilanz, wie sie das FA schon hat, zur Veröffentlichung?

Einen Weg aus einem anderen Post via Excel, konnte ich nicht nachvollziehen.

Ich bitte mal um Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Bohnstengel
michaelb
 
Beiträge: 1

Re: Hinterlegung beim Bundesanzeiger

Beitragvon Bundesanzeiger Verlag » 21 Mai 2021, 13:24

Sehr geehrter Herr Bohnstengel,

vielen Dank für Ihre Nachricht.
Bei der Übertragung an das Finanzamt, handelt es sich um die Steuerbilanz, bei der Offenlegung um die Handelsbilanz., nach erfolgreicher Übertragung an das Finanzamt erfolgt also keine automatische Offenlegung beim Bundesanzeiger.

Mit ebilanzonline.de haben Sie die Möglichkeit, Ihre Bilanz an die Finanzverwaltung zu übertragen und die XBRL-Datei für die Offenlegung beim Bundesanzeiger zu erstellen.
Die Erstellung der XBRL-Datei, die Sie für die Offenlegung nutzen können ist kostenlos.
Lediglich die Übermittlung des kompletten Datensatzes (Bilanz inkl. aller Berichtsbestandteile) an die Finanzverwaltung kostet 39.- € zzgl. USt.

Die XBRL-Datei der Steuerbilanz, welche Sie an das Finanzamt geschickt haben, kann nicht für die Erzeugung einer XBRL-Datei für die Offenlegung beim Bundesanzeiger genutzt werden.
Bei der Vorgangsanlage in eBilanz-Online entscheiden Sie, ob Sie nur eine Steuerbilanz an das Finanzamt übertragen möchten oder zugleich auch die XBRL-Datei für die Offenlegung erzeugen wollen oder nur eine Offenlegungsdatei erstellen möchten:

Sie können über eBilanz-Online die XBRL-Datei kostenfrei erzeugen, diese dann abspeichern und auf der Publikations-Plattform des Bundesanzeigers hochladen oder die Datei direkt von eBilanz-Online an den Bundesanzeiger übertragen.
Hierzu ist bei der Vorgangsanlage als Grundlage des Vorgangs "Jahresabschluss auf der Grundlage einer Handelsbilanz" gewählt werden.

Sie erhalten dann nach erfolgter Übertragung eine Offenlegungsnummer und eine Auftragsbestätigung sowie eine Bestätigung und Rechnung, nachdem die Offenlegung erfolgt ist.
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Bitte beachten Sie, dass für Klein- oder Kleinstunternehmen die Möglichkeit besteht, das Bundesanzeiger spezifische Webformular auszufüllen; dieses ist die schnellste und einfachste Möglichkeit, um der Offenlegungspflicht für Klein- oder Kleinstkapitalgesellschaften nachzukommen.

Wenn Sie sich für das manuelle Ausfüllen des Webformulars entscheiden, brauchen Sie hier nur einige wenige Angaben zu machen, die Sie manuell eintragen können; damit wären Sie der gesetzlichen Offenlegungspflicht schon nachgekommen.

Hierzu benötigen Sie eine gesonderte Registrierung auf http://www.publikations-plattform.de

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Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen weitergeholfen haben.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne, auch telefonisch (werktags 08:00 Uhr – 18:30 Uhr) unter der kostenfreien Servicenummer 0800 / 1234 336, zur Verfügung.
Wir führen Sie auch gerne durch die Plattform(en) und helfen Ihnen bei der Vorgangsanlage.

Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung durchführen. Alles ist als möglicher Hinweis zu verstehen.

Mit freundlichen Grüßen

Service-Team
Bundesanzeiger Verlag
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