Jahresfehlbetrag- Vorjahr Jahresüberschuss

Jahresfehlbetrag- Vorjahr Jahresüberschuss

Beitragvon GreaterUnion » 24 Jan 2020, 09:24

Sehr geehrte Damen und Herren,

es besteht ein Problem bei der Anzeige des Jahresfehlbetrages/Jahresüberschusses nach dem hochladen der XBRL-Datei im Bundesanzeiger.

Wir haben im aktuellen Geschäftsjahr einen Jahresfehlbetrag und im Vorjahr einen Jahresüberschuss. Die Daten konnten im eBilanz-online Tool mit dem korrekten Ausweis hochgeladen und auch die XBRL-Datei erzeugt werden. Die XBRL-Datei haben wir dann im Bundesanzeiger hochgeladen. In der Vorschau im Bundesanzeiger ist dann allerdings aufgefallen, dass das Programm die Vorzeichen des Jahresfehlbetrages (Berichtsjahr) und des Jahresüberschusses (Vorjahr) getauscht hat (Jahresfehlbetrag positiv, Jahresüberschuss negativ), sodass die Bilanzsumme dadurch verfälscht ist. Der falsche Ausweis besteht im Passiva Bereich der Bilanz und in der GuV.

Wie können wir das Problem beheben, sodass wir die korrekte Bilanz offenlegen können?

Mit freundlichen Grüßen
GreaterUnion
 
Beiträge: 1

Re: Jahresfehlbetrag- Vorjahr Jahresüberschuss

Beitragvon Bundesanzeiger Verlag » 24 Jan 2020, 15:15

Guten Tag GreaterUnion,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Um den Vorgang prüfen und die Fehlerquelle finden zu können, bitte ich um Zusendung Ihrer erstellten XBRL-Datei sowie der Perioden-ID und PDF-Druckvorschau. Bitte senden Sie uns diese Dateien an service@bundeanzeiger.de

Wir werden den Import dann nachstellen und die XBRL-Datei prüfen und Ihnen anschließend eine Rückmeldung zukommen lassen.

Die Druckvorschau als PDF-Datei erstellen Sie wie folgt:

• Melden Sie sich hierzu in eBilanz-Online an
• öffnen Sie Ihren Vorgang
• klicken Sie auf Punkt “4 Übertragung“
• und anschließend auf den Button Druckvorschau als PDF-Datei:

Das System generiert dann eine PDF-Datei, welche Sie uns bitte zur Prüfung schicken.

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Die Perioden-ID finden Sie, wenn Sie Ihren Vorgang aufrufen und auf "Alle Informationen anzeigen" klicken.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung durchführen. Alles ist als möglicher Hinweis zu verstehen.

Mit freundlichen Grüßen

Service-Team
Bundesanzeiger Verlag
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