Nicht zuordenbare Positionen

Nicht zuordenbare Positionen

Beitragvon Gabi2015 » 28 Jul 2015, 11:52

Guten Tag,

im E-Bilanz-Assistenten erscheinen folgende Hinweise:

Bei der Position "andere sonstige betriebl. Erträge" handelt es sich um einen in der Taxonomie zulässigen Auffangposten.
Meine sonst. Vermögensgegenstände enthalten überwiegend Überzahlungen an Lieferanten. In der Taxonomie habe ich keine geeignete Position gefunden. Sie erscheinen daher unter Sonst. Vermögensgegenstände, nicht zuordenbar. Gibt es eine Möglichkeit, diese Position anderweitig - korrekt - zuzuordnen?

Die Position "übrige und nicht zuordenbare Löhne und Gehälter" ist ein Auffangposten, der je nach gebuchten Sachverhalten, nicht aufgelöst werden kann, da die Taxonomie keine Alternativposten vorsieht.
Korrekt ausgewiesen sind nur die Minijobs. Der Löwenanteil der Löhne und Gehälter jedoch nicht. Welcher Position müssen die Löhne und Gehälter, Zuschläge, etc. zugeordnet werden?

Danke vorab für Ihre Unterstützung.

Freundliche Grüße

Gabi
Gabi2015
 
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Re: Nicht zuordenbare Positionen

Beitragvon Gabi2015 » 31 Jul 2015, 11:54

Guten Tag,

ich habe mich intensiver mit der Materie befasst und festgestellt, dass die Zuordnungen wie unten beschrieben korrekt sind. Also keine weitere Unterstützung mehr nötig.

Gruß

Gabi

[quote="Gabi2015"]Guten Tag,

im E-Bilanz-Assistenten erscheinen folgende Hinweise:

Bei der Position "andere sonstige betriebl. Erträge" handelt es sich um einen in der Taxonomie zulässigen Auffangposten.
Meine sonst. Vermögensgegenstände enthalten überwiegend Überzahlungen an Lieferanten. In der Taxonomie habe ich keine geeignete Position gefunden. Sie erscheinen daher unter Sonst. Vermögensgegenstände, nicht zuordenbar. Gibt es eine Möglichkeit, diese Position anderweitig - korrekt - zuzuordnen?

Die Position "übrige und nicht zuordenbare Löhne und Gehälter" ist ein Auffangposten, der je nach gebuchten Sachverhalten, nicht aufgelöst werden kann, da die Taxonomie keine Alternativposten vorsieht.
Korrekt ausgewiesen sind nur die Minijobs. Der Löwenanteil der Löhne und Gehälter jedoch nicht. Welcher Position müssen die Löhne und Gehälter, Zuschläge, etc. zugeordnet werden?

Danke vorab für Ihre Unterstützung.

Freundliche Grüße

Gabi[/quote]
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