Guten Tag JR_Berlin,
der Anlagenspiegel ist für Wirtschaftsjahre nach dem die nach dem 31.12.2016 beginnen, als Pflichtbestandteil von der Finanzbehörde vorgeschrieben, wenn Sie Anlagevermögen in der Bilanz haben.
Wenn kein Anlagevermögen in der Bilanz vorhanden ist, dann kann der Anlagenspiegel selbstverständlich deaktiviert werden. Um Berichtsbestandteile zu deaktivieren, gehen Sie wie folgt vor:-> Melden Sie sich in E-Bilanz Online an
-> Klicken Sie nun auf den Reiter “Mein eBilanz-Online“
Hier sehen Sie in der rechten Spalte neben dem zu bearbeitenden Vorgang, ein kleines graues Auge.
-> Klicken Sie nun auf das graue Auge.
Nun sehen Sie die Detailinformationen zum Vorgang und klicken auf BEARBEITEN:
-> Anschließend können Sie unter dem Punkt „Welche Berichtsbestandteile sollen für die E-Bilanz
bearbeitet werden?“, einzelne Berichtsbestandteile „abwählen“, indem Sie die Häkchen rausnehmen;
Sie können beispielsweise auch direkt auf das Häkchen beim Anhang klicken, damit ist dann der Anhang und der Anlagenspiegel gleichzeitig rausgenommen.
-> Abschließend klicken Sie ganz unten auf SPEICHERN
Nachdem Sie den Anlagenspiegel deaktiviert haben, sollten bei einem erneuten Übertragungsversuch keine Fehlermeldungen mehr auftreten und die Übertragung funktionieren,
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung durchführen. Alles ist als möglicher Hinweis zu verstehen.
Mit freundlichen Grüßen
Service-Team
Bundesanzeiger Verlag