von Bundesanzeiger Verlag » 30 Okt 2020, 12:22
Guten Tag Gerhard,
wie bereits beschrieben, tragen Sie die Abschreibungen im Berichtsbestandteil Anlagenspiegel ein.
Die Konten im Anlagenspiegel werden aufgrund der Eintragungen im Anlagevermögen der Bilanz übernommen und können dort entsprechend bearbeitet werden. Für jede Position des Anlagevermögens in der Bilanz ist hier ein entsprechendes Konto zu finden.
Welche Position Sie innerhalb des Kontos ausfüllen sollen, können wir Ihnen nicht sagen, da wir keine Rechtsberatung durchführen.
Bitte bearbeiten Sie im Anlagenspiegel alle Konten des Anlagevermögens aus der Bilanz, so dass der Buchwert zum Ende der Periode mit dem Wert des Anlagevermögens in der Bilanz sowohl vor als auch nach der Überleitungsrechnung (steuerliche Modifikation) übereinstimmt.
Der Bundesanzeiger Verlag hilft Ihnen gerne weiter, sofern es um die allgemeine Bedienung der Plattform www.ebilanzonline.de geht, oder Sie technischen Support aufgrund von allgemeinen Fehlermeldungen benötigen. Alles ist als möglicher Hinweis zu verstehen.
Wir dürfen jedoch keine Rechtsberatung leisten und bitten deshalb um Verständnis dafür, dass wir Ihnen aus diesem Grund keine Auskünfte dazu erteilen können. Dies obliegt grundsätzlich den rechtsberatenden Berufen, also z. B. einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.
Sollten Sie weitere Hilfe benötigen, so wenden Sie sich gerne an unsere kostenfreie Service-Hotline unter 0800 - 1 23 43 36 (Mo-Fr von 08:00 bis 18:30 Uhr).
Mit freundlichen Grüßen
Service-Team
Bundesanzeiger Verlag