deaktivieren von Detailinfo und steuerliche Gewinnermittlung

deaktivieren von Detailinfo und steuerliche Gewinnermittlung

Beitragvon Hoehbauer » 13 Jun 2020, 09:37

Möchte bei meiner Bilanz und GuV die Abschnitte Detailinfo und Steuerliche Gewinnermittlung deaktivieren.
wie kann man das in der Vorgangsverwaltung machen?
Ist bei mir grau und kann nicht verändert werden.
Oder sind Sie für die Abgabe zwingend notwendig?
Hoehbauer
 
Beiträge: 1

Re: deaktivieren von Detailinfo und steuerliche Gewinnermitt

Beitragvon Bundesanzeiger Verlag » 09 Jul 2020, 08:36

Guten Tag Hoehbauer,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Um Berichtsbestandteile zu deaktivieren, gehen Sie wie folgt vor:

 - Melden Sie sich in E-Bilanz Online an
 - Klicken Sie nun auf den Reiter “Mein eBilanz-Online“
 - Hier sehen Sie in der rechten Spalte ein kleines graues Auge. Klicken Sie nun auf das graue Auge:
 - Nun sehen Sie die Detailinformationen zum Vorgang und klicken auf BEARBEITEN:
 - Anschließend können Sie unter dem Punkt „Welche Berichtsbestandteile sollen für die E-Bilanz
bearbeitet werden?“, einzelne Berichtsbestandteile „abwählen“, indem Sie die Häkchen rausnehmen

Bitte beachten Sie, dass die Häkchen in den grauen Kästchen nicht rausgenommen werden können, da es sich um Pflichtbestandteile handelt, die an die Finanzverwaltung übertragen werden müssen.

 - Abschließend klicken Sie auf SPEICHERN.


***********************************************************************************************************************************
Eine Ausnahme ist der Anlagenspiegel !!!!!!
Diesen Berichtsbestandteil könnten Sie zwar grundsätzlich deaktivieren, allerdings ist der Anlagenspiegel für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2016 beginnen, mit der Taxonomie 6.0 als Pflichtbestandteil von der Finanzbehörde vorgeschrieben.
********************************************************************************************************************************
Nun sind die unerwünschten Berichtsbestandteile rausgenommen und erscheinen nicht mehr in Ihrem Jahresabschluss.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung durchführen. Alles ist als möglicher Hinweis zu verstehen.

Mit freundlichen Grüßen
Service-Team
Bundesanzeiger Verlag
Bundesanzeiger Verlag
 


Zurück zu Allgemeine Bedienung