Hallo Experten,
dieses Problem wurde bereits 2014 von Nutzern benannt.
So wie ich Mandant / Nutzer eingestellt habe erscheinen in dem GAAP Modul nur
-die Steuerbilanz,
-die Detailinformationen zu Positionen/Kontennachweis
-Steuerliche Gewinnermittlung
In der Vorgangsverwaltung ist es nicht möglich in dem Feld für GuV ein Haken zu setzen, da inaktiv.
Unter Mandant/Nutzer finde ich kein aktives Feld unter "Bearbeiten" mit dem ich das ändern könnte.
Was muss ich tun um endlich weiter zu kommen? Das FA macht Druck.
Vielen Dank für einen Lösungsvorschlag im Voraus!
Hier die alten Fragen aus 2014:
Re: GuV Nach MicroBilG eingeben
von Bundesanzeiger Verlag » 15 Aug 2014, 11:04
Guten Tag,
bitte schauen Sie in der Vorgangsverwaltung („Mein eBilanz-Online“ → „Details ansehen“ (Auge) → „Bearbeiten“) welche Berichtsbestandteile Sie ausgewählt haben.Die GuV solte mit einem "Häkchen"
versehen sein. Nach einer Änderung das Speichern nicht vergessen.
Die GuV sollten Sie bei der Gesammtübersicht unter Punkt 3 "Jahresabschluss (GAAP Modul)" zu sehen sein.
Wenn es immer noch nicht funktionieren sollte, senden Sie uns bitte ein Screenshot von den "Detailinformationen zum Vorgang" („Mein eBilanz-Online“ → „Details ansehen“ (Auge)) und ein Screenshot
vom Inhalt unter Punkt 3 ("Mein eBilanz Online" → "Vorgang aufrufen" (Stift) → Punkt 3 "Jahresabschluss (GAAP Modul)".
Wollen Sie den Jahresabschluss an die zuständige Finanzverwaltung übertragen (eBilanz), oder erstellen Sie einen Jahresabschluss für den Bundesanzeiger (XBRL-Datei)?
Freundliche Grüße,
Service-Team
Bundesanzeiger Verlag GmbH
Re: GuV Nach MicroBilG eingeben
von Bundesanzeiger Verlag » 11 Sep 2014, 15:21
Guten Tag ecalc,
es liegt hier ein technischer Fehler in eBilanz-Online vor. Eigentlich sollte die Auswahl des entsprechenden Berichtsteils in der Vorgangsanlage schon gesperrt sein, denn bei Einzelunternehmen ist es aus der Taxonomie heraus nicht zulässig eine GuV nach MicroBilG zu erstellen bzw. zu übertragen. Daher erhalten Sie diese auch im GAAP-Modul nicht angezeigt.
Wenn Sie trotzdem eine GuV übertragen möchten, verwenden Sie bitte die Kerntaxonomie.