Verlustvortrag in GuV

Verlustvortrag in GuV

Beitragvon Hundert100 » 01 Okt 2014, 16:14

Hallo Zusammen,

ich habe ein Problem und bin leider auch fast unsicher ob es das richtige Thema ist. Ich möchte gerne für mein Unternehmen über eBilanz eine XBRL - Datei für den Bundesanzeiger herstellen um Kosten zu sparen.
Da wir keine Programm haben, dass eine Schnittstelle bietet, wollte ich die Daten per Hand eingeben.

Die Handelsbilanz hat auch beim Eintippen ohne Nervenzusammenbruch funktioniert. An der GuV verzweifele ich leider. Das Problem ist, dass trotz gewählter Taxonomie das Feld "de-gaap-ci_bs.eqLiab.equity.retainedEarnings" nicht vorhanden ist. Ich weiß auch ehrlich gesagt nicht wie es sonst funktionieren solle bzw. wie andere Benutzer eine GuV ohne dieses Feld abgeben könne.

Ist in der Systematik überhaupt vorgesehen, dass man es selber ausfüllt oder soll es mit den Zahlen der letzten GuV automatisch ausgefüllt werden. Was mich wundert ist, dass es nirgends angezeigt wird.
Ich habe Breits beim Support nachgefragt die aber leider noch nicht weiter helfen konnten. Durch das aufmerksame lesen der Anleitung und des Anschauens eines Videos konnte ich leider auch keine Lösung finden.

Meine Frage ist nun wie ich das Feld anzeigen lassen kann oder ob ich es einpflegen kann? Gibt es denn vielleicht ein einen anderen Trick um den Verlustvortrag in das System zu bekommen?

Vielen Dank im Voraus!
Hundert100
 
Beiträge: 1

Re: Verlustvortrag in GuV

Beitragvon Bundesanzeiger Verlag » 07 Okt 2014, 13:55

Guten Tag Hundert100,

selbstverständlich können Sie die einzelnen Positionen der GuV manuell befüllen.

Sofern Ihnen nicht alle benötigten (und zulässigen) Positionen angezeigt werden, gehen Sie bitte in der Maske „GuV“ auf „Optionen“ - „Bearbeitungs- und Übertragungsebene anpassen“. Dort haben Sie dann die Möglichkeit alle fehlenden Positionen, die Sie in der GuV benötigen mit einem Häkchen zu versehen und so in Ihre individuelle GuV-Struktur zu übernehmen. Anschließend bitte „Speichern“ nicht vergessen.

Bitte beachten Sie, dass die beschriebene Möglichkeit der Anpassung nur für den Offenlegungsbereich gilt, nicht jedoch für die Erstellung einer eBilanz.

Mit freundlichen Grüßen

Bundesanzeiger Verlag
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