Für den Abschn.GuV nach MicroBilG wurd.keine Werte erfasst

Für den Abschn.GuV nach MicroBilG wurd.keine Werte erfasst

Beitragvon Bernd » 01 Jun 2015, 09:52

Diese Meldung wird unten unter "Fehlermeldung anzeigen" angezeigt, wenn ich versuche meine eBilanz zu übertragen.
Oben stand vorher "Ihre Eingaben sind unvollständig oder inkonsistent."

In der Übersicht finde ich aber den Abschnitt "Gewinn- und Verlustrechnung nach MicroBilG" nicht.
Dort sehe ich unter "3 Jahresabschluss (GAAP-Modul)" nur
- Steuerbilanz
- Steuerliche Gewinnermittlung

Ich habe folgendes eingestellt für den Vorgang:
Taxonomie für die Übermittlung der E-Bilanz an die Finanzverwaltung: Kerntaxonomie für Kleinstunternehmen (MicroBilG) (E-Bilanz) vom 30.04.2013
Rechtsform: Einzelkaufmann
Gliederung der GuV: Gesamtkostenverfahren
Bilanzart: Jahresabschluss
Welche Berichtsbestandteile sollen für die E-Bilanz bearbeitet werden? Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung nach MicroBilG, Steuerliche Gewinnermittlung

Hinweis: beim Anlegen des Vorganges hatte ich "Einzelunternehmen" eingetragen, dies habe ich nachträglich geändert in "Einzelkaufmann".
Beim testweisen Anlegen eines neuen Vorganges mit sofortiger Rechtsform "Einzelkaufmann" ergab sich aber keine Änderung im Abschnitt Jahresabschluss, auch dort finde ich kein "Gewinn- und Verlustrechnung nach MicroBilG".
Bernd
 
Beiträge: 6

Re: Für den Abschn.GuV nach MicroBilG wurd.keine Werte erfas

Beitragvon Bundesanzeiger Verlag » 01 Jun 2015, 11:26

Guten Tag Bernd,

vielen Dank für die ausführliche Beschreibung des Sachverhaltes, hierdurch können wir Ihnen sofort weiterhelfen.

Die Auswahl der Taxonomie widerspricht sich mit der Auswahl der Rechtsform.
MicroBilg ist die Abkürzung für Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz. Ein Einzelkaufmann ist jedoch keine Kapitalgesellschaft.

Die Rechtsform müsste bei Auswahl dieser Taxonomie also eine Kapitalgesellschaft sein oder bei der gewählten Rechtsform die Taxonomie geändert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Bundesanezeiger Verlag
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Re: Für den Abschn.GuV nach MicroBilG wurd.keine Werte erfas

Beitragvon Bernd » 01 Jun 2015, 11:50

Hallo,

ja das ist richtig, ich bin Einzelkaufmann und daher keine Kapitalgesellschaft.

Aber soll das denn dazu führen, dass ein Einzelkaufmann, der ja i.d.R. noch kleiner ist als eine Kleinstkapitalgesellschaft, nun die "große" Taxonomie nutzen muß und nicht die vereinfachte Taxonomie aus dem MicroBilg?
Meines Erachtens gibt es hier möglicherweise einen Widerspruch, der so nicht vom Gesetzgeber gewollt ist.

Gemäß
http://de.wikipedia.org/wiki/Kleinstkap ... ungsgesetz
ist eine Kleinstkapitalgesellschaft ein Unternehmen mit maximal 10 Arbeitnehmern.

Soll ich mich nun als "Einzelkämpfer" mit der "großen" Taxonomie befassen müssen? :-)
Oder ist die "große" Taxonomie gar nicht so aufwendig?

Meiner Ansicht nach müßte eine vereinfachte Taxonomie auch für Kleinstfirmen gelten, die nicht Kapitalgesellschaften sind.
Bernd
 
Beiträge: 6

Re: Für den Abschn.GuV nach MicroBilG wurd.keine Werte erfas

Beitragvon Bundesanzeiger Verlag » 01 Jun 2015, 14:05

Guten Tag Bernd,

die wie Sie sagen "große" Taxonomie ist nicht unbedingt aufwendiger. Sie finden dort die Positionen wie auch in der Taxonomie nach MicroBilG. Es sind bei der "großen" Taxonomie noch zusätzliche Positionen vorhanden, welche Sie natürlich nicht zwangsweise nutzen müssen.

Bitte bedenken Sie, dass wir keine Rechtsberatung vollbringen können und dürfen, sämtliches ist als Hinweis und Beispiel zu verstehen und nicht rechtsverbindlich.

Mit freundlichen Grüßen

Bundesanzeiger Verlag
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