von Bundesanzeiger Verlag » 11 Aug 2022, 15:03
Guten Tag KAPO_VV,
Der Anlagenspiegel (brutto) ist ab dem Berichtsjahr 2017 verpflichtend zu übermitteln. Er darf nur abgewählt werden, wenn kein Anlagevermögen vorhanden ist. Bei Nicht-Übermittlung kann er evtl. im Rahmen von Einzelermittlungsmaßnahmen nachgefordert werden.
Sollten Sie Anlagevermögen in Ihrer Bilanz haben, ist der Anlagenspiegel als Pflichtbestandteil von der Finanzbehörde vorgeschrieben und sollte bearbeitet und übermittelt werden.
Wenn Sie kein Anlagevermögen in Ihrer Bilanz haben, können Sie den Anlagenspiegel wie nachfolgend beschrieben deaktivieren.
Um Berichtsbestandteile zu deaktivieren, gehen Sie wie folgt vor:
- Melden Sie sich in E-Bilanz Online an
- Klicken Sie nun auf den Reiter “Mein eBilanz-Online“
- Hier sehen Sie in der rechten Spalte ein kleines graues Auge. Klicken Sie nun auf das graue Auge:
- Nun sehen Sie die Detailinformationen zum Vorgang und klicken auf BEARBEITEN:
- Anschließend können Sie unter dem Punkt „Welche Berichtsbestandteile sollen für die E-Bilanz
bearbeitet werden?“, einzelne Berichtsbestandteile „abwählen“, indem Sie die Häkchen rausnehmen
Bitte beachten Sie, dass die Häkchen in den grauen Kästchen nicht rausgenommen werden können, da es sich um Pflichtbestandteile handelt, die an die Finanzverwaltung übertragen werden müssen.
- Abschließend klicken Sie auf SPEICHERN.
Nun sind die unerwünschten Berichtsbestandteile rausgenommen und erscheinen nicht mehr in Ihrem Jahresabschluss.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung durchführen. Alles ist als möglicher Hinweis zu verstehen.
Mit freundlichen Grüßen
Service-Team
Bundesanzeiger Verlag