Übertragung nicht möglich - Fehlercodes jedoch unrelevant

Übertragung nicht möglich - Fehlercodes jedoch unrelevant

Beitragvon Stein » 05 Feb 2022, 21:14

Guten Tag,

bei der Übertragung der eBilanz 2021 erscheinen nach Eingabe des Pin anstatt der Übertragungsmeldung u.g. Fehlercodes, die jedoch für mich m.E. nicht zutreffen.

Ich möchte eine GmbH-Bilanz versenden , steuerlicher Betriebsvermögensvergleich ist bei mir werthaltig ausgefüllt.

Die Übertragung wird dabei verhindert.

Für eine Information zur Lösung danke ich schon jetzt sehr.

Freundliche Grüße,
Stein

170405072 -- Wird kein Bilanzgewinn ausgewiesen und die Position "Rechtsform" mit „Kommanditgesellschaft auf Aktien“ oder einer ausschließlich der Kategorie "KST" zugeordneten Ausprägung berichtet, so muss der Jahresüberschuss/-fehlbetrag laut GuV mit dem Wert des folgenden Ausdrucks übereinstimmen: Eigenkapital, Jahresüberschuss/-fehlbetrag (Bilanz) - bei Kapitalgesellschaften + Eigenkapital, steuerlicher Ausgleichsposten, steuerliches Mehr-/Minderergebnis lfd. Jahr gegenüber HB Bei Handelsbilanzen muss diese Bedingung sowohl vor als auch nach Ausführung der Überleitungsrechnung erfüllt sein. Vgl. Techn. Leitf. zu Tax. 6.4 - Tz. B.14.3.2.3.4.1
170405110 -- Bei werthaltiger Übermittlung des Berichtsbestandteils "Steuerlicher Betriebsvermögensvergleich" muss der dort angegebene Jahresüberschuss/-fehlbetrag mit dem entsprechenden Wert unter "GuV" übereinstimmen, sofern ein solcher berichtet wird (Anforderung für Kern-/Ergänzungstaxonomie nach MicroBilG). Nicht (werthaltig) berichtete Positionen werden beim rechnerischen Abgleich so behandelt, als seien sie mit dem Wert 0 versehen. Vgl. Techn. Leitf. zu Tax. 6.4 - Tz. B.14.3.2.12.1
Stein
 
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Re: Übertragung nicht möglich - Fehlercodes jedoch unrelevan

Beitragvon Bundesanzeiger Verlag » 12 Aug 2022, 08:47

Guten Tag Stein,

die Fehlermeldung 170405110 hängt mit dem steuerlichen Betriebsvermögensvergleich zusammen.

Mit der Taxonomie 6.4 ist der Berichtsbestandteil “steuerlicher Betriebsvermögensvergleich“ von der Finanzverwaltung vorgeschrieben und muss bei Wahl dieser Taxonomie bearbeitet werden.

Falls Sie für die Periode 01.01.2020 – 31.12.2020 übertragen möchten, könnte auch eine Taxonomie der Version 6.3 gewählt werden und der Berichtsbestandteil “steuerlicher Betriebsvermögensvergleich“ deaktiviert werden.

Für die Behebung der aufgetretenen Fehlermeldungen heißt das konkret:

1) Wechseln Sie die Taxonomie auf 6.3 und deaktivieren Sie den steuerlichen Betriebsvermögensvergleich
(falls Sie für das Berichtsjahr 01.01.2021 - 31.12.2021 übertragen möchten).

oder

2) Bearbeiten Sie den Berichtsbestandteil „Steuerlicher Betriebsvermögensvergleich“ entsprechend, wenn Sie die Taxonomie 6.4 benutzen möchten oder müssen (weil Sie beispielsweise für die Periode 01.01.2021 - 31.12.2021 übertragen möchten).



1)
Sollten Sie für die Periode 01.01.2020 - 31.12.2020 übermitteln wollen und sich entscheiden, den “steuerlichen Betriebsvermögensvergleich“ nicht bearbeiten zu wollen, dann wechseln Sie die Taxonomie und deaktivieren Sie den Berichtsbestandteil “steuerlicher Betriebsvermögensvergleich“.

Zum Wechsel der Taxonomie gehen Sie auf den Reiter „Mein eBilanz-Online“ und klicken auf das Augensymbol neben Ihrem Vorgang

- Nun sehen Sie die Detailinformationen zum Vorgang und klicken auf BEARBEITEN:
- Anschließend können Sie unter dem Punkt „Welche Berichtsbestandteile sollen für die E-Bilanz bearbeitet werden?“, einzelne Berichtsbestandteile „abwählen“, indem Sie die Häkchen rausnehmen

Bitte beachten Sie, dass die Häkchen in den grauen Kästchen nicht rausgenommen werden können, da es sich um Pflichtbestandteile handelt, die an die Finanzverwaltung übertragen werden müssen.

- Abschließend klicken Sie auf SPEICHERN.

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2)
Wenn Sie bei der Taxonomie 6.4 bleiben möchten oder müssen (weil Sie beispielsweise für die Periode 01.01.2021 - 31.12.2021 übertragen möchten) und den “steuerlichen Betriebsvermögensvergleich“ bearbeiten, dann sollten gemäß der Fehlermeldungen nachfolgende Bedingungen erfüllt sein.
Nicht (werthaltig) berichtete Positionen werden beim rechnerischen Abgleich so behandelt, als seien sie mit dem Wert 0 versehen.

170405110
Bei werthaltiger Übermittlung des Berichtsbestandteils "Steuerlicher Betriebsvermögensvergleich" muss der dort angegebene Jahresüberschuss/-fehlbetrag mit dem entsprechenden Wert unter "GuV" übereinstimmen, sofern ein solcher berichtet wird (Anforderung für Kern-/Ergänzungstaxonomie nach MicroBilG).



Jahresüberschuss/-fehlbetrag GuV
=
Jahresüberschuss/-fehlbetrag (Steuerlicher Betriebsvermögensvergleich)

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Fehlermeldung

170405072 -- Wird kein Bilanzgewinn ausgewiesen und die Position "Rechtsform" mit „Kommanditgesellschaft auf Aktien“ oder einer ausschließlich der Kategorie "KST" zugeordneten Ausprägung berichtet, so muss der Jahresüberschuss/-fehlbetrag laut GuV mit dem Wert des folgenden Ausdrucks übereinstimmen: Eigenkapital, Jahresüberschuss/-fehlbetrag (Bilanz) - bei Kapitalgesellschaften + Eigenkapital, steuerlicher Ausgleichsposten, steuerliches Mehr-/Minderergebnis lfd. Jahr gegenüber HB Bei Handelsbilanzen muss diese Bedingung sowohl vor als auch nach Ausführung der Überleitungsrechnung erfüllt sein. Vgl. Techn. Leitf. zu Tax. 6.4 - Tz. B.14.3.2.3.4.1


Bei Ihnen sind Diskrepanzen zwischen dem Ausweis des Jahresüberschuss/-fehlbetrages bzw. dem Bilanzgewinn/-verlust aufgetreten.


Variante 1 - Sie weisen einen Bilanzgewinn/Bilanzverlust aus:
1. Der Berichtsbestandteil Ergebnisverwendung ist ein Pflichtbestandteil und muss vollständig bearbeitet werden. (wie Sie Berichtsbestandteile aktivieren, erläutern wir Ihnen unten stehend)
2. Der ermittelte Jahresüberschuss/-fehlbetrag aus der GuV ist in der Ergebnisverwendung einzutragen.
3. Alles was das Jahresergebnis beeinflusst, z.B. Gewinn- und Verlustvortrag wird in der Ergebnisverwendung erfasst und dient zur Berechnung des Bilanzgewinn/-verlust.
4. In der Bilanz ist anschließend die Position Bilanzgewinn/Bilanzverlust zu befüllen; die Position Jahresüberschuss/-fehlbetrag ist leer zu belassen.
5. Denn gemäß Definition Bilanzgewinn/Bilanzverlust ist diese Position ein Bestandteil des Bilanzgewinns/Bilanzverlustes.

Beispiel

Jahresüberschuss/-fehlbetrag
+ Gewinnvortrag Vorjahr (falls vorhanden)
– Verlustvortrag Vorjahr (falls vorhanden)
+ Entnahmen aus Kapitalrücklagen
+ Entnahmen aus Gewinnrücklagen
– Einstellungen in Gewinnrücklagen
--------------------------------------------
= Bilanzgewinn / Bilanzverlust

6. Es ist zu prüfen, ob die Position Bilanzgewinn/Bilanzverlust (Ergebnisverwendung) gleich der Position Bilanzgewinn/Bilanzverlust (Bilanz) ist.



Variante 2 – Sie weisen einen Jahresüberschuss/-fehlbetrag aus:
1. Die Ergebnisverwendung wird nicht benötigt und ist daher zu deaktivieren. (wie Sie Berichtsbestandteile deaktivieren, erläutern wir Ihnen unten stehend)
2. Wenn keine Ergebnisverwendung aktiviert ist und sie somit einen Jahresüberschuss/-fehlbetrag ausweisen möchten, dann kommt das Ergebnis aus der GuV und wird in der Bilanz unter der Position
Jahresüberschuss/-fehlbetrag eingetragen
3. In der Bilanz sind die Positionen Jahresüberschuss/-fehlbetrag und Gewinn-/Verlustvortrag zu befüllen; die Position Bilanzgewinn/Bilanzverlust hingegen ist leer zu belassen.
4. Es ist zu prüfen, ob die Position Jahresüberschuss/-fehlbetrag (Gewinn- und Verlustrechnung) gleich der Position Jahresüberschuss/-fehlbetrag (Bilanz) ist.

Bitte entscheiden Sie sich für eine dieser Lösungsmöglichkeiten – dann sollte die Fehlermeldung behoben sein.

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Um Berichtsbestandteile zu deaktivieren, gehen Sie wie folgt vor:

- Melden Sie sich in E-Bilanz Online an
- Klicken Sie nun auf den Reiter “Mein eBilanz-Online“
- Hier sehen Sie in der rechten Spalte ein kleines graues Auge. Klicken Sie nun auf das graue Auge:
- Nun sehen Sie die Detailinformationen zum Vorgang und klicken auf BEARBEITEN:
- Anschließend können Sie unter dem Punkt „Welche Berichtsbestandteile sollen für die E-Bilanz
bearbeitet werden?“, einzelne Berichtsbestandteile „abwählen“, indem Sie die Häkchen rausnehmen

Bitte beachten Sie, dass die Häkchen in den grauen Kästchen nicht rausgenommen werden können, da es sich um Pflichtbestandteile handelt, die an die Finanzverwaltung übertragen werden müssen.

- Abschließend klicken Sie auf SPEICHERN.

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Eine Ausnahme ist der Anlagenspiegel !!!!!!
Diesen Berichtsbestandteil könnten Sie zwar grundsätzlich deaktivieren, allerdings ist der Anlagenspiegel für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2016 beginnen, mit der Taxonomie 6.0 als Pflichtbestandteil von der Finanzbehörde vorgeschrieben.
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Nun sind die unerwünschten Berichtsbestandteile rausgenommen und erscheinen nicht mehr in Ihrem Jahresabschluss.

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Sollten bei der Übertragung erneut Fehlermeldungen auftreten, senden Sie uns diese bitte per E-Mail (als Screenshot oder in die Mail kopiert) an service@bundesanzeiger.de
Fügen Sie der E-Mail bitte auch Ihre Daten als PDF-Druckvorschau (diese können Sie auch zur Überprüfung Ihrer erfassten Daten nutzen) und die Perioden-ID zur Prüfung mit.

Die Druckvorschau als PDF-Datei erstellen Sie wie folgt:

• Melden Sie sich hierzu in eBilanz-Online an
• öffnen Sie Ihren Vorgang
• klicken Sie auf Punkt “4 Übertragung“
• und anschließend den Button Druckvorschau als PDF-Datei:

Das System generiert dann eine PDF-Datei, welche Sie uns bitte zur Prüfung an service@bundesanzeiger.de schicken. Anschließend können wir dem Fehler auf den Grund gehen und Ihnen einen personalisierten Lösungsvorschlag zusenden.

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Die Perioden-ID finden Sie, wenn Sie Ihren Vorgang aufrufen und auf Alle Informationen anzeigen klicken:

• Anschließend finden Sie Ihre Perioden-ID und den pdf-Ausdruck, welchen Sie uns bitte zusenden.


Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne, auch telefonisch unter der kostenfreien Servicenummer 0800 / 1234 336, zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung durchführen. Alles ist als möglicher Hinweis zu verstehen.

Mit freundlichen Grüßen

Service-Team
Bundesanzeiger Verlag
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