E-Bilanz übertragen

E-Bilanz übertragen

Beitragvon uwevanstephoudt » 07 Mai 2014, 14:48

Hallo,

kann jemand bei folgender Fehlermeldung weiterhelfen:

Meldungen
170205069 -- Bei einer den Personengesellschaften oder den Einzelunternehmern zuzuordnenden Rechtsform muss der im Berichtsbestandteil "GuV" angegebene Jahresüberschuss /-fehlbetrag mit dem im Berichtsbestandteil "steuerliche Gewinnermittlung" angegebenen Jahresüberschuss /-fehlbetrag übereinstimmen (Anforderung für Kern-/Ergänzungstaxonomie).

Das GuV Jahresergebns ist identisch mit dem Jahresergebnis in der steuerlichen Gewinnermittlung. Trotzdem wird die eBilanz aufgrund dieser Fehlermeldung nicht übertragen.

Dank für die Hilfe!

LG

Uwe
uwevanstephoudt
 
Beiträge: 2

Re: E-Bilanz übertragen

Beitragvon Bundesanzeiger Verlag » 14 Mai 2014, 12:17

Guten Tag,
die Elster-Fehlermeldung 170205069 besagt generell folgendes:

Der Betrag in der Positionen „Jahresüberschuss/-Fehlbetrag“ stimmt in der Gewinn und Verlustrechnung nicht mit dem Betrag in der steuerlichen Gewinnermittlung überein. Der Jahresüberschuss/-Fehlbetrag muss in allen Berichtsbestandteilen, in denen er vorkommt derselbe sein.

Hier gibt es jedoch zwei verschiedene Konstellationen zu beachten:
1. Der Betrag muss in den Berichtsbestandteilen GuV und Steuerliche Gewinnermittlung übereinstimmen, wenn eine Steuerbilanz eingereicht wird.
2. Der Betrag muss in den Berichtsbestandteilen Steuerliche Modifikationen, Teil GuV nach Überleitung auf den steuerlichen Wert und in der steuerlichen Gewinnermittlung übereinstimmen, wenn eine Handelsbilanz + Überleitungsrechnung eingereicht wird.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Service-Team
Bundesanzeiger Verlag
 

Re: E-Bilanz übertragen

Beitragvon praetor » 25 Mai 2015, 00:19

Also bei mir stehen in der Bilanz (Eigenkapital) und der GuV dieselben Werte für den Jahresüberschuß und ich kann trotzdem nicht übertragen. :-(
praetor
 
Beiträge: 1

Re: E-Bilanz übertragen

Beitragvon Bundesanzeiger Verlag » 16 Jun 2015, 14:22

Guten Tag praetor,

die Elster-Fehlermeldung 170205069 meint, dass der Jahresüberschuss/-fehlbetrag in den steuerlichen Modifikationen (Steuerbilanzwert) gleich dem Jahresüberschuss/-fehlbetrag in der steuerlichen Gewinnermittlung (Gesamtwert) sein soll.

Mit freundlichen Grüßen

Bundesanzeiger Verlag
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