170405086

170405086

Beitragvon jetos » 08 Sep 2020, 11:42

Guten Tag,
bei mir wird Fehler 170405086 moniert, es darf kein Gewinn-/Verlustvortrag eingetragen sein. Das Konto 0860 (SKR03) gibt es aber nunmal. Wie kann ich den Fehler beheben?

MFG
jetos
 
Beiträge: 1

Re: 170405086

Beitragvon Bundesanzeiger Verlag » 14 Sep 2020, 09:52

Guten Tag jetos,

vielen Dank für Ihre Nachricht.
Sie müssten sich zunächst immer entscheiden, ob Sie einen Bilanzgewinn/Bilanzverlust oder einen Jahresüberschuss/-fehlbetrag in Ihrer Bilanz ausweisen möchten.

Wenn Sie z.B. einen Bilanzgewinn/Bilanzverlust ausweisen möchten, dann darf der Gewinn/-Verlustvortrag in der Bilanz nicht ausgewiesen werden, da in der Ergebnisverwendung der Bilanzgewinn/Bilanzverlust errechnet wird, aus dem Jahresüberschuss/-fehlbetrag und etwaigen Gewinn- und Verlustvorträgen:

Jahresüberschuss/-fehlbetrag
+ Gewinnvortrag Vorjahr (falls vorhanden)
– Verlustvortrag Vorjahr (falls vorhanden)
+ Entnahmen aus Kapitalrücklagen
+ Entnahmen aus Gewinnrücklagen
– Einstellungen in Gewinnrücklagen
--------------------------------------------
= Bilanzgewinn / Bilanzverlust


Nachfolgend weise ich Ihnen die beiden Lösungsansätze auf, die jeweils auf einen der Sachverhalte (Jahresüberschuss/-fehbetrag oder Bilanzgewinn/Bilanzverlust) zutreffen:

Variante 1 - Sie weisen einen Bilanzgewinn/Bilanzverlust aus:
1. Der Berichtsbestandteil Ergebnisverwendung ist ein Pflichtbestandteil und muss vollständig bearbeitet werden. (wie Sie Berichtsbestandteile aktivieren, erläutern wir Ihnen unten stehend)
2. Der ermittelte Jahresüberschuss/-fehlbetrag aus der GuV ist in der Ergebnisverwendung einzutragen.
3. Alles was das Jahresergebnis beeinflusst, z.B. Gewinn- und Verlustvortrag wird in der Ergebnisverwendung erfasst und dient zur Berechnung des Bilanzgewinn/-verlust.
4. In der Bilanz ist anschließend die Position Bilanzgewinn/Bilanzverlust zu befüllen; die Position Jahresüberschuss/-fehlbetrag ist leer zu belassen.
5. Denn gemäß Definition Bilanzgewinn/Bilanzverlust ist diese Position ein Bestandteil des Bilanzgewinns/Bilanzverlustes.

Beispiel

Jahresüberschuss/-fehlbetrag
+ Gewinnvortrag Vorjahr (falls vorhanden)
– Verlustvortrag Vorjahr (falls vorhanden)
+ Entnahmen aus Kapitalrücklagen
+ Entnahmen aus Gewinnrücklagen
– Einstellungen in Gewinnrücklagen
--------------------------------------------
= Bilanzgewinn / Bilanzverlust

6. Es ist zu prüfen, ob die Position Bilanzgewinn/Bilanzverlust (Ergebnisverwendung) gleich der Position Bilanzgewinn/Bilanzverlust (Bilanz) ist.



Variante 2 – Sie weisen einen Jahresüberschuss/-fehlbetrag aus:
1. Die Ergebnisverwendung wird nicht benötigt und ist daher zu deaktivieren. (wie Sie Berichtsbestandteile deaktivieren, erläutern wir Ihnen unten stehend)
2. Wenn keine Ergebnisverwendung aktiviert ist und sie somit einen Jahresüberschuss/-fehlbetrag ausweisen möchten, dann kommt das Ergebnis aus der GuV und wird in der Bilanz unter der Position
Jahresüberschuss/-fehlbetrag eingetragen
3. In der Bilanz sind die Positionen Jahresüberschuss/-fehlbetrag und Gewinn-/Verlustvortrag zu befüllen; die Position Bilanzgewinn/Bilanzverlust hingegen ist leer zu belassen.
4. Es ist zu prüfen, ob die Position Jahresüberschuss/-fehlbetrag (Gewinn- und Verlustrechnung) gleich der Position Jahresüberschuss/-fehlbetrag (Bilanz) ist.

Bitte entscheiden Sie sich für eine dieser Lösungsmöglichkeiten – dann sollte die Fehlermeldung behoben sein.

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Um Berichtsbestandteile zu deaktivieren, gehen Sie wie folgt vor:

 - Melden Sie sich in E-Bilanz Online an
 - Klicken Sie nun auf den Reiter “Mein eBilanz-Online“
 - Hier sehen Sie in der rechten Spalte ein kleines graues Auge. Klicken Sie nun auf das graue Auge:
 - Nun sehen Sie die Detailinformationen zum Vorgang und klicken auf BEARBEITEN:
 - Anschließend können Sie unter dem Punkt „Welche Berichtsbestandteile sollen für die E-Bilanz
bearbeitet werden?“, einzelne Berichtsbestandteile „abwählen“, indem Sie die Häkchen rausnehmen

Bitte beachten Sie, dass die Häkchen in den grauen Kästchen nicht rausgenommen werden können, da es sich um Pflichtbestandteile handelt, die an die Finanzverwaltung übertragen werden müssen.

 - Abschließend klicken Sie auf SPEICHERN.


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Eine Ausnahme ist der Anlagenspiegel !!!!!!
Diesen Berichtsbestandteil könnten Sie zwar grundsätzlich deaktivieren, allerdings ist der Anlagenspiegel für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2016 beginnen, mit der Taxonomie 6.0 als Pflichtbestandteil von der Finanzbehörde vorgeschrieben.
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Nun sind die unerwünschten Berichtsbestandteile rausgenommen und erscheinen nicht mehr in Ihrem Jahresabschluss.

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Sollten bei der Übertragung erneut Fehlermeldungen auftreten, senden Sie uns diese bitte per E-Mail (als Screenshot oder in die Mail kopiert) an service@bundesanzeiger.de
Fügen Sie der E-Mail bitte auch Ihre Daten als PDF-Druckvorschau (diese können Sie auch zur Überprüfung Ihrer erfassten Daten nutzen) und die Perioden-ID zur Prüfung mit.

Die Druckvorschau als PDF-Datei erstellen Sie wie folgt:

• Melden Sie sich hierzu in eBilanz-Online an
• öffnen Sie Ihren Vorgang
• klicken Sie auf Punkt “4 Übertragung“
• und anschließend den Button Druckvorschau als PDF-Datei:

Das System generiert dann eine PDF-Datei, welche Sie uns bitte zur Prüfung an service@bundesanzeiger.de schicken. Anschließend können wir dem Fehler auf den Grund gehen und Ihnen einen personalisierten Lösungsvorschlag zusenden.

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Die Perioden-ID finden Sie, wenn Sie Ihren Vorgang aufrufen und auf Alle Informationen anzeigen klicken:

• Anschließend finden Sie Ihre Perioden-ID und den pdf-Ausdruck, welchen Sie uns bitte zusenden.


Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne, auch telefonisch unter der kostenfreien Servicenummer 0800 / 1234 336, zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung durchführen. Alles ist als möglicher Hinweis zu verstehen.

Mit freundlichen Grüßen

Service-Team
Bundesanzeiger Verlag
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Where is Administration forum.ebilanzonline.de?

Beitragvon Maximusbjc » 16 Sep 2020, 04:40

Can I contact Administration?
It is important.
Thanks.
Maximusbjc
 
Beiträge: 1

Re: 170405086

Beitragvon Bundesanzeiger Verlag » 18 Sep 2020, 10:59

Dear Maximusbjc,

You can contact the administration of the forum at the e-mail address service@bundesanzeiger.de or by phone at the toll-free service number 0800 / 1234 336.

Please note that we do not provide legal advice. Everything is to be understood as possible advice.


With kind regards

Service Team
Bundesanzeiger Verlag
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