Sehr geehrte Damen und Herren,
scheitere in diesem Jahr bei der Übertragung der E-Bilanz an folgendem Fehler.
170405075 -- Wird ein Bilanzgewinn ausgewiesen und die Position "Rechtsform" mit einer Ausprägung der Kategorie "KST" berichtet, so muss der Jahresüberschuss/-fehlbetrag laut GuV mit dem Wert des folgenden Ausdrucks übereinstimmen: Bilanzgewinn / Bilanzverlust (GuV); Jahresüberschuss/-fehlbetrag, Ergebnisverwendung + Eigenkapital, steuerlicher Ausgleichsposten, steuerliches Mehr-/Minderergebnis lfd. Jahr gegenüber HB Bei Handelsbilanzen muss diese Bedingung vor Ausführung der Überleitungsrechnung erfüllt sein. Vgl. Techn. Leitf. zu Tax. 6.1 - Tz. 17.14.3.2 Buchst. c) Nr. 4.2
Habe bereits ale Positionen auf Stimmigkeit abgeglichen.
Habe auch nochmal die Vorjahresbilanz abgeglicgen, diese war genauso aufgebaut und ließ sich problemlos versenden.
Können SIe mir bitte zeitnah eine Info dazu senden.