Fehler 170405076 bei Übertragung

Fehler 170405076 bei Übertragung

Beitragvon Alfa2018 » 14 Mai 2019, 12:08

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin gerade erstmals dabei die E-Bilanz-Daten zu übertragen und erhalte folgende Fehlermeldung:

"170405076 -- Wird ein Bilanzgewinn ausgewiesen und die Position "Rechtsform" mit einer Ausprägung der Kategorie "KST" berichtet, so muss der Jahresüberschuss/-fehlbetrag laut GuV mit dem Wert des folgenden Ausdrucks übereinstimmen: Bilanzgewinn / Bilanzverlust (GuV); Jahresüberschuss/-fehlbetrag, Ergebnisverwendung + Eigenkapital, steuerlicher Ausgleichsposten, steuerliches Mehr-/Minderergebnis lfd. Jahr gegenüber HB Bei Handelsbilanzen muss diese Bedingung vor Ausführung der Überleitungsrechnung erfüllt sein. Vgl. Techn. Leitf. zu Tax. 6.1 - Tz. 17.14.3.2 Buchst. c) Nr. 4.2"

Der Bilanzgewinn wird meines Erachtens an allen Stellen in der Steuerbilanz, GuV etc. in gleicher Höhe ausgewiesen. Leider kann ich den Fehler innerhalb meiner Eingaben nicht identifizieren und würde mich über mögliche Lösungsvorschläge freuen.

Vielen Dank im Voraus!
Alfa2018
 
Beiträge: 1

Re: Fehler 170405076 bei Übertragung

Beitragvon Bundesanzeiger Verlag » 15 Mai 2019, 15:28

Guten Tag Alfa2018,

die unten stehende Fehlermeldung weist möglicherweise auf die Angaben im Jahresüberschuss/-fehlbetrag bzw. des Bilanzgewinn/-verlustes hin.

Sie müssten sich hier zunächst entscheiden, ob Sie einen Bilanzgewinn/Bilanzverlust oder einen Jahresüberschuss/-fehlbetrag in Ihrer Bilanz ausweisen möchten.

Nachfolgend weise ich Ihnen die beiden Lösungsansätze auf, die jeweils auf einen der Sachverhalte zutreffen.

Variante 1 - Sie weisen einen Bilanzgewinn/Bilanzverlust aus:
1. Der Berichtsbestandteil Ergebnisverwendung ist ein Pflichtbestandteil und muss vollständig bearbeitet werden.
2. Der ermittelte Jahresüberschuss/-fehlbetrag aus der GuV ist in der Ergebnisverwendung einzutragen.
3. Alles was das Jahresergebnis beeinflusst, z.B. Gewinn- und Verlustvortrag wird in der Ergebnisverwendung erfasst und dient zur Berechnung des Bilanzgewinn/-verlust.
4. In der Bilanz ist anschließend die Position Bilanzgewinn/Bilanzverlust zu befüllen; die Position Jahresüberschuss/-fehlbetrag ist leer zu belassen.
5. Denn gemäß Definition Bilanzgewinn/Bilanzverlust ist diese Position ein Bestandteil des Bilanzgewinns/Bilanzverlustes.

Beispiel

Jahresüberschuss/-fehlbetrag
+ Gewinnvortrag Vorjahr (falls vorhanden)
– Verlustvortrag Vorjahr (falls vorhanden)
+ Entnahmen aus Kapitalrücklagen
+ Entnahmen aus Gewinnrücklagen
– Einstellungen in Gewinnrücklagen
--------------------------------------------
= Bilanzgewinn / Bilanzverlust

6. Es ist zu prüfen, ob die Position Bilanzgewinn/Bilanzverlust (Ergebnisverwendung) gleich der Position Bilanzgewinn/Bilanzverlust (Bilanz) ist.


Variante 2 – Sie weisen einen Jahresüberschuss/-fehlbetrag aus:
1. Die Ergebnisverwendung wird nicht benötigt und ist daher zu deaktivieren.
2. Wenn keine Ergebnisverwendung aktiviert ist und sie somit einen Jahresüberschuss/-fehlbetrag ausweisen möchten, dann kommt das Ergebnis aus der GuV und wird in der Bilanz unter der Position
Jahresüberschuss/-fehlbetrag eingetragen
3. In der Bilanz sind die Positionen Jahresüberschuss/-fehlbetrag und (ggfs.) Gewinn-/Verlustvortrag zu befüllen; die Position Bilanzgewinn/Bilanzverlust hingegen ist leer zu belassen.
4. Es ist zu prüfen, ob die Position Jahresüberschuss/-fehlbetrag (Gewinn- und Verlustrechnung) gleich der Position Jahresüberschuss/-fehlbetrag (Bilanz) ist.

Bitte entscheiden Sie sich für eine dieser Lösungsmöglichkeiten – dann sollte die Übertragung funktionieren.

***********************************************************************************************************************************
Falls weiterhin Fehlermeldungen auftreten, bitte ich Sie um Zusendung der Fehlermeldung und Ihrer Daten als PDF Datei an service@bundesanzeiger.de

Die Druckvorschau als PDF-Datei erstellen Sie wie folgt:

• Melden Sie sich hierzu in eBilanz-Online an
• öffnen Sie Ihren Vorgang
• klicken Sie auf Punkt “4 Übertragung“
• klicken Sie auf den Button Druckvorschau als PDF-Datei:

Das System generiert dann eine PDF-Datei, welche Sie uns bitte zur Prüfung schicken. Anschließend können wir dem Fehler nochmals auf den Grund gehen…

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung durchführen. Alles ist als möglicher Hinweis zu verstehen.

Mit freundlichen Grüßen

Service-Team
Bundesanzeiger Verlag
Bundesanzeiger Verlag
 


Zurück zu Übertragung an die Finanzverwaltung

cron