von Bundesanzeiger Verlag » 15 Mai 2019, 15:52
Guten Tag bagxnetug,
Das Guthaben für diese Übertragung können wir Ihnen nicht erstatten, da es sich hier nicht um einen technischen Fehler auf der ebilanz-Online Plattform handelt.
Für eine erneute Übertragung müssen Sie also ein Übertragungs-Guthaben aufladen.
Vor der Übertragung prüfen und ändern Sie bitte Ihren Vorgang und passen ggfs. das Wirtschaftsjahr an.
Nachdem Sie die Werte geprüft bzw. geändert haben, müssen Sie in den GCD-Daten noch die folgende Änderung durchführen, um die bereits versendete Bilanz nochmal zu übertragen:
-> Ändern Sie den Status des Berichts in den GCD-Daten von "erstmalig" auf “geändert“ oder “berichtigt“:
Anschließend können Sie die Bilanz nochmals an das Finanzamt übermitteln; hierfür ist ein Guthaben notwendig.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung durchführen. Alles ist als möglicher Hinweis zu verstehen.
Mit freundlichen Grüßen
Service-Team
Bundesanzeiger Verlag