Fehlermeldung 170205066

Fehlermeldung 170205066

Beitragvon jutta2005 » 26 Aug 2014, 14:29

Hallo,

bei einem meiner Mandanten kommt bei dem Versuch der Übertragung diese Fehlermeldung, obwohl das Programm
vorher keine Inkonsistenz festgestellt hat.

Die Fehlermeldung sagt ja, dass in der Bilanz oder in der GuV oder in der Ergebnisverwendung nicht identische Zahlen bei
dem Gewinn/Jahresüberschuss stehen.

In meinem Fall ist der Bilanzgewinn identisch mit dem Jahresüberschuss in der GuV.

Der Fehler wird m.E. in der Ergebnisverwendung ausgelöst.

Ich habe in der Zeile Jahresüberschuss den Gewinn aus Bilanz und GuV eingetragen. (€ 10745,39) In der Zeile Verlustvortrag habe ich aus dem Jahr 2012 € 12216,00 eingetragen. Das Programm ERRECHNET daraus einen Minusbetrag in Höhe von € 1.470,61 und trägt diesen in die Zeile BILANZGEWINN. Dieser Betrag ist aber nicht der Bilanzgewinn sondern der restliche Verlustvortrag zum 31.12.2013
Dadurch stimmen die Zahlen nicht mehr überein.
In diese als erstes erscheinende Zeile in der Ergebnisverwendung habe ich keinen Eintrag gemacht.

Grüsse
Jutta 2005
jutta2005
 
Beiträge: 4

Re: Fehlermeldung 170205066

Beitragvon Bundesanzeiger Verlag » 27 Aug 2014, 10:21

Guten Tag jutta2005,

bitte versuchen Sie es mit einem der folgenden Lösungsvorschläge:

a) Die Position „Bilanzgewinn / Bilanzverlust (Bilanz) - bei Kapitalgesellschaften“ in der Maske „Bilanz“ muss mit dem gleichen Betrag ausgewiesen sein, wie die Position „Bilanzgewinn/Bilanzverlust (GuV)“ in der Maske „Ergebnisverwendung“. Ebenfalls müssen die Positionen „Jahresüberschuss/-fehlbetrag“ in der Ergebnisverwendung sowie in der Maske „GuV“ übereinstimmen.

b) Deaktivieren Sie den Berichtsteil „Ergebnisverwendung“ in der Vorgangsanlage. Dieser Berichtsteil muss nicht zwingend mit übertragen werden. Hierzu gehen Sie wie folgt vor: Gehen Sie oben links auf den Reiter „Mein eBilanz-Online“ und dann unter dem entsprechenden Vorgang rechts außen auf das „Augensymbol“. Hier bekommen Sie nun die „Detailinformationen zum Vorgang“ angezeigt und können das Häkchen entfernen.

c) Sollte keiner der beiden Vorschläge zum Ziel führen, senden Sie uns bitte folgende Informationen zur genaueren Prüfung an service@bundesanzeiger.de :
„Detailinformationen zum Vorgang“ (siehe unter b)) sowie den Inhalt der Masken „Bilanz, „GuV“ und „Ergebnisverwendung“ als Excel- oder pdf-Dateien: Bitte gehen Sie in die einzelnen Masken und dann auf den Button „Optionen“. Hier wählen Sie „Werte lokal speichern“ .

Mit freundlichen Grüßen

Bundesanzeiger Verlag
Bundesanzeiger Verlag
 

Re: Fehlermeldung 170205066

Beitragvon jutta2005 » 27 Aug 2014, 11:41

Hallo,

Besten Dank für die prompte Bearbeitung.
Ich habe auf Ihren Rat hin den Berichtsteil "Ergebnisverwendung" deaktiviert und bei dem nächsten Übertragungsversuch die Fehlermeldung 170205067 erhalten. Da Sie auf diese Fehlermeldung bei einem anderen Nutzer bereits reagiert hatten habe ich Ihre damalige Empfehlung bei mir umgesetzt und konnte daraufhin den Vorgang versenden.
Mein wichtigstes Anliegen ist damit erfüllt. Besten Dank.

Allerdings ist mir immer noch nicht klar was in dem Berichtsteil "Ergebnisverwendung" zu der Fehlermeldung führte.

Für eine zusätzliche Antwort wäre ich dankbar

gruss
jutta2005
jutta2005
 
Beiträge: 4

Re: Fehlermeldung 170205066

Beitragvon Bundesanzeiger Verlag » 28 Aug 2014, 14:45

Guten Tag jutta2005,

leider können wir auf Ihre Frage "...Allerdings ist mir immer noch nicht klar was in dem Berichtsteil "Ergebnisverwendung" zu der Fehlermeldung führte..." keine verbindliche Anwort geben ohne den genauen Vorgang zu kennen.

Als Grundregel gilt jedoch folgendes: In der Maske "Bilanz" wird entweder ein Bilanzgewinn ausgewiesen ODER ein Jahresüberschuss. Beides zusammen kann man nicht eintragen. Der Bilanzgewinn/-verlust hängt immer mit der Ergebnisverwendung zusammen. Wenn sie eine Ergebnisverwendung übermitteln möchten, ist in der Maske "Bilanz" nur der Bilanzgewinn/-verlust auszuweisen, nicht jedoch ein Jahresüberschuss/-fehlbetrag. Wird die Ergebnisverwendung deaktiviert, so ist in der Bilanz hingegen nur der Jahresüberschuss/-fehlbetrag anzugeben.

Mit freundlichen Grüßen

Bundesanzeiger Verlag
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