Fehlermeldung 170405070

Fehlermeldung 170405070

Beitragvon holgadance » 29 Jul 2020, 22:54

Folgende Fehlermeldung erschein bei der Übertragung.
70405070 -- Wird kein Bilanzgewinn ausgewiesen und die Position "Rechtsform" mit einer Ausprägung der Kategorie "KST" berichtet, so muss der Jahresüberschuss/-fehlbetrag laut GuV mit dem Wert des folgenden Ausdrucks übereinstimmen: Eigenkapital, Jahresüberschuss/-fehlbetrag (Bilanz) - bei Kapitalgesellschaften + Eigenkapital, steuerlicher Ausgleichsposten, steuerliches Mehr-/Minderergebnis lfd. Jahr gegenüber HB Bei Handelsbilanzen muss diese Bedingung sowohl vor als auch nach Ausführung der Überleitungsrechnung erfüllt sein. Vgl. Techn. Leitf. zu Tax. 6.2 - Tz. B.14.3.2.3.4.1
170405081 -- Falls der Datensatz auf der Kern- oder der Ergänzungstaxonome basiert und die Position "Bilanz enthält Ausweis des Bilanzgewinns" mit "nein" angegeben wurde, darf die folgende Position nicht werthaltig berichtet werden: Eigenkapital, Bilanzgewinn / Bilanzverlust (Bilanz) - bei Kapitalgesellschaften Vgl. Techn. Leitf. zu Tax. 6.2 - Tz. B.9.1.2

Ich komme hier nicht weiter
holgadance
 
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Re: Fehlermeldung 170405070

Beitragvon Bundesanzeiger Verlag » 27 Aug 2020, 13:23

Guten Tag holgadance,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst einmal bitten wir Sie die verspätete Bearbeitung zu entschuldigen.

Die Fehlermeldung 170405081 ist aufgrund von Diskrepanzen zwischen dem Ausweise des Jahresüberschuss/-fehlbetrages bzw. des Bilanzgewinn/-verlustes aufgetreten.

Sie müssten sich zunächst entscheiden, ob Sie einen Bilanzgewinn/Bilanzverlust oder einen Jahresüberschuss/-fehlbetrag in Ihrer Bilanz ausweisen möchten.

Nachfolgend weise ich Ihnen die beiden Lösungsansätze auf, die jeweils auf einen der Sachverhalte (Jahresüberschuss/-fehbetrag oder Bilanzgewinn/Bilanzverlust) zutreffen:

Variante 1 - Sie weisen einen Bilanzgewinn/Bilanzverlust aus:
1. Der Berichtsbestandteil Ergebnisverwendung ist ein Pflichtbestandteil und muss vollständig bearbeitet werden.
2. Der ermittelte Jahresüberschuss/-fehlbetrag aus der GuV ist in der Ergebnisverwendung einzutragen.
3. Alles was das Jahresergebnis beeinflusst, z.B. Gewinn- und Verlustvortrag wird in der Ergebnisverwendung erfasst und dient zur Berechnung des Bilanzgewinn/-verlust.
4. In der Bilanz ist anschließend die Position Bilanzgewinn/Bilanzverlust zu befüllen; die Position Jahresüberschuss/-fehlbetrag ist leer zu belassen.
5. Denn gemäß Definition Bilanzgewinn/Bilanzverlust ist diese Position ein Bestandteil des Bilanzgewinns/Bilanzverlustes.

Beispiel

Jahresüberschuss/-fehlbetrag
+ Gewinnvortrag Vorjahr (falls vorhanden)
– Verlustvortrag Vorjahr (falls vorhanden)
+ Entnahmen aus Kapitalrücklagen
+ Entnahmen aus Gewinnrücklagen
– Einstellungen in Gewinnrücklagen
--------------------------------------------
= Bilanzgewinn / Bilanzverlust

6. Es ist zu prüfen, ob die Position Bilanzgewinn/Bilanzverlust (Ergebnisverwendung) gleich der Position Bilanzgewinn/Bilanzverlust (Bilanz) ist.



Variante 2 – Sie weisen einen Jahresüberschuss/-fehlbetrag aus:
1. Die Ergebnisverwendung wird nicht benötigt und ist daher zu deaktivieren.
2. Wenn keine Ergebnisverwendung aktiviert ist und sie somit einen Jahresüberschuss/-fehlbetrag ausweisen möchten, dann kommt das Ergebnis aus der GuV und wird in der Bilanz unter der Position
Jahresüberschuss/-fehlbetrag eingetragen
3. In der Bilanz sind die Positionen Jahresüberschuss/-fehlbetrag und Gewinn-/Verlustvortrag zu befüllen; die Position Bilanzgewinn/Bilanzverlust hingegen ist leer zu belassen.
4. Es ist zu prüfen, ob die Position Jahresüberschuss/-fehlbetrag (Gewinn- und Verlustrechnung) gleich der Position Jahresüberschuss/-fehlbetrag (Bilanz) ist.

Bitte entscheiden Sie sich für eine dieser Lösungsmöglichkeiten – dann sollte die Fehlermeldung behoben sein.

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Fehlermeldung 170405070

Die Fehlermeldung 170405070 tritt auf, wenn der Jahresüberschuss/-fehlbetrag in Bilanz und GuV nicht übereinstimmt.
Sollten Sie also den Jahresüberschuss/-Fehlbetrag anstatt des Bilanzgewinn/-verlustes ausweisen wollen, passen Sie die Eingaben entsprechend an, so dass der Jahresüberschuss/-fehlbetrag der Bilanz mit dem der GuV übereinstimmt und die folgende Rechnung aufgeht:

Jahresüberschuss/-fehlbetrag (Bilanz) + (ggfs.) steuerliches Mehr-/Minderergebnis = Jahresüberschuss/-fehlbetrag (GuV)

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Sollten bei der Übertragung erneut Fehlermeldungen auftreten, senden Sie uns diese bitte per E-Mail (als Screenshot oder in die Mail kopiert) an service@bundesanzeiger.de
Fügen Sie der E-Mail bitte auch Ihre Daten als PDF-Druckvorschau (diese können Sie auch zur Überprüfung Ihrer erfassten Daten nutzen) und die Perioden-ID zur Prüfung mit.

Die Druckvorschau als PDF-Datei erstellen Sie wie folgt:

• Melden Sie sich hierzu in eBilanz-Online an
• öffnen Sie Ihren Vorgang
• klicken Sie auf Punkt “4 Übertragung“
• und anschließend den Button Druckvorschau als PDF-Datei:

Das System generiert dann eine PDF-Datei, welche Sie uns bitte zur Prüfung an service@bundesanzeiger.de schicken. Anschließend können wir dem Fehler auf den Grund gehen und Ihnen einen personalisierten Lösungsvorschlag zusenden.

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Die Perioden-ID finden Sie, wenn Sie Ihren Vorgang aufrufen und auf Alle Informationen anzeigen klicken:

• Anschließend finden Sie Ihre Perioden-ID und den pdf-Ausdruck, welchen Sie uns bitte zusenden.


Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne, auch telefonisch unter der kostenfreien Servicenummer 0800 / 1234 336, zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung durchführen. Alles ist als möglicher Hinweis zu verstehen.

Mit freundlichen Grüßen

Service-Team
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