170405078 Wird ein Bilanzgewinn ...

170405078 Wird ein Bilanzgewinn ...

Beitragvon magnusjedermann » 04 Mai 2020, 18:15

Liebes Forum,
ich bin am verzweifeln - oben genannter Fehler treibt mich in den Wahnsinn (schon Stunden rumprobiert). Ich habe beobachtet, dass sich der Fehler erst einschleicht, wenn ich die "Überleitungsrechnung" befülle. Die anderen Beiträge im Forum hierzu halfen leider auch nicht recht weiter ...
Vorher läuft die Vorabprüfung glatt durch. Ich habe in der Überleitungsrechnung nur den Punkt "nicht absetzbare Bewirtungsausgaben" mit den (fiktiven) Zahlen: Handelsbilanz Jahresüberschuss -3.000 Euro (also Verlust). Soweit also alles glatt.
Wenn ich in der Überleitungsrechnung dann meine 100 Euro nicht abs. Bewirtunjg ansetze, ergibt sich ein JÜ von -2.900. Aber dann kommt diese Fehlermeldung?
Ich weiß nicht mehr weiter ... Danke für jede Hilfe


170405078 -- Wird ein Bilanzgewinn ausgewiesen und die Position "Rechtsform" mit einer Ausprägung der Kategorie "KST" berichtet, so muss der Bilanzgewinn / Bilanzverlust (GuV) laut Ergebnisverwendung mit dem Wert der folgenden Position übereinstimmen: Eigenkapital, Bilanzgewinn / Bilanzverlust (Bilanz) - bei Kapitalgesellschaften Bei Handelsbilanzen muss diese Bedingung sowohl vor als auch nach Ausführung der Überleitungsrechnung erfüllt sein. Vgl. Techn. Leitf. zu Tax. 6.2 - Tz. B.14.3.2.3.4.2
magnusjedermann
 
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Re: 170405078 Wird ein Bilanzgewinn ...

Beitragvon Bundesanzeiger Verlag » 05 Jun 2020, 08:54

Guten Tag magnusjedermann,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst einmal bitten wir Sie, die verspätete Rückmeldung zu entschuldigen und bedanken uns für Ihre Geduld und Ihr Verständnis.

Bei Ihnen sind wahrscheinlich Diskrepanzen zwischen dem Ausweis des Jahresüberschuss/-fehlbetrages bzw. dem Bilanzgewinn/-verlust aufgetreten.
Sie müssten sich zunächst entscheiden, ob Sie einen Bilanzgewinn/Bilanzverlust oder einen Jahresüberschuss/-fehlbetrag in Ihrer Bilanz ausweisen möchten.

Gemäß der Fehlermeldung, haben Sie sich wahrscheinlich entschieden den Bilanzgewinn/Bilanzverlust in der Bilanz auszuweisen. In diesem Fall muss der Jahresüberschuss/-fehbetrag in GuV und Ergebnisverwendung übereinstimmen. Der Bilanzgewinn/Bilanzverlust, der in der Ergebnisverwendung ermittelt wurde, muss dann mit dem Bilanzgewinn/Bilanzverlust in der Bilanz übereinstimmen.

Nachfolgend weise ich Ihnen die beiden Lösungsansätze auf, die jeweils auf einen der Sachverhalte (Jahresüberschuss/-fehbetrag oder Bilanzgewinn/Bilanzverlust) zutreffen:


Variante 1 - Sie weisen einen Bilanzgewinn/Bilanzverlust aus:

1. Der Berichtsbestandteil Ergebnisverwendung ist ein Pflichtbestandteil und muss vollständig bearbeitet werden.
2. Der ermittelte Jahresüberschuss/-fehlbetrag aus der GuV ist in der Ergebnisverwendung einzutragen.
3. Alles was das Jahresergebnis beeinflusst, z.B. Gewinn- und Verlustvortrag wird in der Ergebnisverwendung erfasst und dient zur Berechnung des Bilanzgewinn/-verlust.
4. In der Bilanz ist anschließend die Position Bilanzgewinn/Bilanzverlust zu befüllen; die Position Jahresüberschuss/-fehlbetrag ist leer zu belassen.
5. Denn gemäß Definition Bilanzgewinn/Bilanzverlust ist diese Position ein Bestandteil des Bilanzgewinns/Bilanzverlustes.

Beispiel

Jahresüberschuss/-fehlbetrag
+ Gewinnvortrag Vorjahr (falls vorhanden)
– Verlustvortrag Vorjahr (falls vorhanden)
+ Entnahmen aus Kapitalrücklagen
+ Entnahmen aus Gewinnrücklagen
– Einstellungen in Gewinnrücklagen
--------------------------------------------
= Bilanzgewinn / Bilanzverlust

6. Es ist zu prüfen, ob die Position Bilanzgewinn/Bilanzverlust (Ergebnisverwendung) gleich der Position Bilanzgewinn/Bilanzverlust (Bilanz) ist.



Variante 2 – Sie weisen einen Jahresüberschuss/-fehlbetrag aus:

1. Die Ergebnisverwendung wird nicht benötigt und ist daher zu deaktivieren.
2. Wenn keine Ergebnisverwendung aktiviert ist und sie somit einen Jahresüberschuss/-fehlbetrag ausweisen möchten, dann kommt das Ergebnis aus der GuV und wird in der Bilanz unter der Position
Jahresüberschuss/-fehlbetrag eingetragen
3. In der Bilanz sind die Positionen Jahresüberschuss/-fehlbetrag und Gewinn-/Verlustvortrag zu befüllen; die Position Bilanzgewinn/Bilanzverlust hingegen ist leer zu belassen.
4. Es ist zu prüfen, ob die Position Jahresüberschuss/-fehlbetrag (Gewinn- und Verlustrechnung) gleich der Position Jahresüberschuss/-fehlbetrag (Bilanz) ist.

Bitte entscheiden Sie sich für eine dieser Lösungsmöglichkeiten – dann sollte die Fehlermeldung behoben sein.

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Sollten bei der Übertragung erneut Fehlermeldungen auftreten, senden Sie uns diese bitte per E-Mail (als Screenshot oder in die Mail kopiert) an service@bundesanzeiger.de
Fügen Sie der E-Mail bitte auch Ihre Daten als PDF-Druckvorschau (diese können Sie auch zur Überprüfung Ihrer erfassten Daten nutzen) und die Perioden-ID zur Prüfung mit.

Die Druckvorschau als PDF-Datei erstellen Sie wie folgt:

• Melden Sie sich hierzu in eBilanz-Online an
• öffnen Sie Ihren Vorgang
• klicken Sie auf Punkt “4 Übertragung“
• und anschließend den Button Druckvorschau als PDF-Datei:

Das System generiert dann eine PDF-Datei, welche Sie uns bitte zur Prüfung an service@bundesanzeiger.de schicken. Anschließend können wir dem Fehler auf den Grund gehen und Ihnen einen personalisierten Lösungsvorschlag zusenden.

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Die Perioden-ID finden Sie, wenn Sie Ihren Vorgang aufrufen und auf Alle Informationen anzeigen klicken:

• Anschließend finden Sie Ihre Perioden-ID und den pdf-Ausdruck, welchen Sie uns bitte zusenden.


Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne, auch telefonisch unter der kostenfreien Servicenummer 0800 / 1234 336, zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung durchführen. Alles ist als möglicher Hinweis zu verstehen.

Mit freundlichen Grüßen

Service-Team
Bundesanzeiger Verlag
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