Fehler 170405072

Fehler 170405072

Beitragvon emgefi » 15 Apr 2018, 12:06

Guten Tag,

beim Abschicken meiner Bilanz und GuV kommt folgender Fehler:

170405072 -- Wird kein Bilanzgewinn ausgewiesen und die Position "Rechtsform" mit einer Ausprägung der Kategorie "KST" berichtet, so muss der Jahresüberschuss/-fehlbetrag laut GuV mit dem Wert des folgenden Ausdrucks übereinstimmen: Eigenkapital, Jahresüberschuss/-fehlbetrag (Bilanz) - bei Kapitalgesellschaften + Eigenkapital, steuerlicher Ausgleichsposten, steuerliches Mehr-/Minderergebnis lfd. Jahr gegenüber HB Bei Handelsbilanzen muss diese Bedingung sowohl vor als auch nach Ausführung der Überleitungsrechnung erfüllt sein. Vgl. Techn. Leitf. zu Tax. 6.0 - Tz. 16.14.3.2 Buchst. c) Nr. 4.1

- Bilanzgewinn habe ich keinen ausgewiesen, das ist richtig
- Rechtsform ist UG (haftungsbeschränkt)
- Taxonomie für die Übermittlung der E-Bilanz an die Finanzverwaltung Kerntaxonomie für Kleinstunternehmen (MicroBilG) (E-Bilanz) vom 01.04.2016

Die Bedingung verstehe ich nicht ganz.
"Eigenkapital, Jahresüberschuss/-fehlbetrag (Bilanz) - bei Kapitalgesellschaften + Eigenkapital, steuerlicher Ausgleichsposten, steuerliches Mehr-/Minderergebnis lfd. Jahr "

Gefüllt habe ich in der Bilanz
- gezeichnetes Kapital
- gesetzliche Rücklage und
- andere Gewinnrücklagen

und eben die GuV


Könnten Sie mir hier bitte weiterhelfen?

Danke!
emgefi
 
Beiträge: 7

Re: Fehler 170405072

Beitragvon Bundesanzeiger Verlag » 23 Apr 2018, 16:37

Guten Tag emgefi,

die unten stehende Fehlermeldung weist möglicherweise auf die Angaben im Jahresüberschuss/-fehlbetrag bzw. des Bilanzgewinn/-verlustes hin.

Sie müssten sich hier zunächst entscheiden, ob Sie einen Bilanzgewinn/Bilanzverlust oder einen Jahresüberschuss/-fehlbetrag in Ihrer Bilanz ausweisen möchten.

Nachfolgend weise ich Ihnen die beiden Lösungsansätze auf, die jeweils auf einen der Sachverhalte zutreffen.

Variante 1 - Sie weisen einen Bilanzgewinn/Bilanzverlust aus:
1. Der Berichtsbestandteil Ergebnisverwendung ist ein Pflichtbestandteil und muss vollständig bearbeitet werden.
2. Der ermittelte Jahresüberschuss/-fehlbetrag aus der GuV ist in der Ergebnisverwendung einzutragen.
3. Alles was das Jahresergebnis beeinflusst, z.B. Gewinn- und Verlustvortrag wird in der Ergebnisverwendung erfasst und dient zur Berechnung des Bilanzgewinn/-verlust.
4. In der Bilanz ist anschließend die Position Bilanzgewinn/Bilanzverlust zu befüllen; die Position Jahresüberschuss/-fehlbetrag ist leer zu belassen.
5. Denn gemäß Definition Bilanzgewinn/Bilanzverlust ist diese Position ein Bestandteil des Bilanzgewinns/Bilanzverlustes.

Beispiel


Jahresüberschuss/-fehlbetrag
+ Gewinnvortrag Vorjahr (falls vorhanden)
– Verlustvortrag Vorjahr (falls vorhanden)
+ Entnahmen aus Kapitalrücklagen
+ Entnahmen aus Gewinnrücklagen
– Einstellungen in Gewinnrücklagen
--------------------------------------------
= Bilanzgewinn / Bilanzverlust

6. Es ist zu prüfen, ob die Position Bilanzgewinn/Bilanzverlust (Ergebnisverwendung) gleich der Position Bilanzgewinn/Bilanzverlust (Bilanz) ist.


Variante 2 – Sie weisen einen Jahresüberschuss/-fehlbetrag aus:
1. Die Ergebnisverwendung wird nicht benötigt und ist daher zu deaktivieren.
2. Wenn keine Ergebnisverwendung aktiviert ist und sie somit einen Jahresüberschuss/-fehlbetrag ausweisen möchten, dann kommt das Ergebnis aus der GuV und wird in der Bilanz unter der Position
Jahresüberschuss/-fehlbetrag eingetragen
3. In der Bilanz sind die Positionen Jahresüberschuss/-fehlbetrag und Gewinn-/Verlustvortrag zu befüllen; die Position Bilanzgewinn/Bilanzverlust hingegen ist leer zu belassen.
4. Es ist zu prüfen, ob die Position Jahresüberschuss/-fehlbetrag (Gewinn- und Verlustrechnung) gleich der Position Jahresüberschuss/-fehlbetrag (Bilanz) ist.

Bitte entscheiden Sie sich für eine dieser Lösungsmöglichkeiten – dann sollte die Übertragung funktionieren.

***********************************************************************************************************************************
Falls weiterhin Fehlermeldungen auftreten, bitte ich Sie um Zusendung Ihrer Daten als PDF Datei

 Die Druckvorschau als PDF-Datei erstellen Sie wie folgt:

• Melden Sie sich hierzu in eBilanz-Online an
• öffnen Sie Ihren Vorgang
• klicken Sie auf Punkt “4 Übertragung“
• klicken Sie auf den Button Druckvorschau als PDF-Datei:

Das System generiert dann eine PDF-Datei, welche Sie uns bitte zur Prüfung schicken. Anschließend können wir dem Fehler nochmals auf den Grund gehen…

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung durchführen. Alles ist als möglicher Hinweis zu verstehen.

Mit freundlichen Grüßen

Service-Team
Bundesanzeiger Verlag
Bundesanzeiger Verlag
 

Re: Fehler 170405072

Beitragvon HeSchul » 18 Okt 2018, 14:36

Hallo!

Ich habe denselben Fehler.

Jahresüberschuss habe ich in allen Bestandteilen abgestimmt. Ein Bilanzgewinn wird in den GCD-Daten verneint und auch auf der Passivseite nicht ausgefüllt.

Mein Problem bezieht sich auf die 2 Hälfte der Fehlermeldung.

Ich fülle eine Bilanz nach Handelsrecht aus und leite dann in der steuerlichen Überleitungsrechnung von meinem Handelsrechtlichen Ergebnis zB. 5.000 € auf mein Steuerrechtliches Ergebnis von zB 6.000 über, indem ich die Steuern von der Körperschaftsteuer addiere.

Dann MUSS doch der Wertansatz NACH der Überleitungsrechung vom wertansatz VOR der Überleitung abweichen.

Haben Sie hier noch eine Idee?

Viele Grüße, H. Schulte, Steuerberater
HeSchul
 
Beiträge: 6

Re: Fehler 170405072

Beitragvon Bundesanzeiger Verlag » 30 Okt 2018, 16:54

Guten Tag Herr Schulte,

bitte entschuldigen Sie die verspätete Bearbeitung Ihrer Anfrage. Gerne möchten wir Ihnen bei der Beseitigung der Fehlermeldung behilflich sein. Um den Fehler lokalisieren und Ihnen einen personalisierten, auf Sie zugeschnittenen Lösungsvorschlag unterbreiten zu können, benötige ich Ihre Daten als PDF-Datei.

Könnten Sie mir diese bitte an service@bundesanzeiger.de zusenden?

Die Druckvorschau als PDF-Datei erstellen Sie wie folgt:

• Melden Sie sich hierzu in eBilanz-Online an
• öffnen Sie Ihren Vorgang
• klicken Sie auf Punkt “4 Übertragung“
• und anschließend auf den Button Druckvorschau als PDF-Datei

Das System generiert dann eine PDF-Datei, welche Sie uns bitte zur Prüfung schicken.
Anschließend können wir dem Fehler auf den Grund gehen.


Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung durchführen. Alles ist als möglicher Hinweis zu verstehen.


Mit freundlichen Grüßen


Service-Team
Bundesanzeiger Verlag
Bundesanzeiger Verlag
 


Zurück zu Plausibilitätsprüfungen