Fehler 170405081 und/oder 170205067

Fehler 170405081 und/oder 170205067

Beitragvon bmugm » 18 Apr 2017, 16:53

Beim Versuch die Fehlermeldung 170405081 zu beseitigen kam also Folge diese doppelte Fehlermeldung:

"170205067 -- Wird für ein nicht der Rechtsformart PG zuzurechnendes Unternehmen kein Bilanzgewinn ausgewiesen (z. B. weil es sich um ein Einzelunternehmen handelt), so muss der aus den relevanten Positionswerten im Bereich "Bilanz" berechnete Jahresüberschuss/-fehlbetrag mit dem für "Jahresüberschuss/-fehlbetrag" im Bereich "GuV" angegebenen Wert übereinstimmen. Diese Anforderung entfällt, wenn die Position "Unternehmen mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb oder Betrieb gewerblicher Art“ in einer der folgenden Ausprägungen berichtet wird: - "steuerbegünstigte Körperschaft mit wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb/en" - "nicht steuerbegünstigte Körperschaft mit wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb/en" - "juristische Person des öffentlichen Rechts mit Betrieb/en gewerblicher Art" Weiterhin entfällt die Anforderung auch bei werthaltiger Angabe der Position "Inländische Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmens".
170405081 -- Falls der Datensatz auf der Kern- oder der Ergänzungstaxonome basiert und die Position "Bilanz enthält Ausweis des Bilanzgewinns" mit "nein" angegeben wurde, darf die folgende Position nicht werthaltig berichtet werden: Eigenkapital, Bilanzgewinn / Bilanzverlust (Bilanz) - bei Kapitalgesellschaften."

Es handelt sich um eine UG mit 3 Aktiv-Positionen und 5 Passiv-Positionen sowie lediglich einer GuV-Position. Das Problem liegt in der Integration des Verlustvortrags. Wie bekomme ich den Verlustvortrag und den Jahresfehlbetrag widerspruchsfrei hin? Vielen Dank für eine Antwort.
bmugm
 
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Re: Fehler 170405081 und/oder 170205067

Beitragvon Bundesanzeiger Verlag » 19 Apr 2017, 10:55

Hallo bmugm,

der Fehler 170205067 deutet darauf hin, dass die Position Jahresüberschuss/-fehlbetrag in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung mit unterschiedlichen Werten ausgewiesen sein könnte. Bitte prüfen Sie die Positionen.

Gemäß Fehler 170405081 haben Sie bei der Vorgangsanlage den Berichtsbestandteil Ergebnisverwendung deaktiviert und damit festgelegt, dass Sie keinen Bilanzgewinn/Bilanzverlust auszuweisen haben. Daher darf die Position Bilanzgewinn/Bilanzverlust nicht mit einem Wert befüllt werden.

Diese Kombination tritt erfahrungsgemäß am häufigsten auf, wenn der Jahresüberschuss/-fehlbetragversehentlich als Bilanzgewinn/Bilanzverlust ausgewiesen wird. Bitte prüfen Sie dies in Ihren Eingaben.

Sollten die Fehler fortbestehen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Service, entweder telefonisch unter 0 800 - 12 34 33 9, oder per Mail an Service(at)Bundesanzeiger(Punkt)de.

Mit freundlichen Grüßen

Bundesanzeiger Verlag
-Serviceteam-
Bundesanzeiger Verlag
 

Re: Fehler 170405081 und/oder 170205067

Beitragvon krksf » 29 Mai 2018, 15:43

Hallo Bmugm,

ich habe das selbe Problem.
Welche Lösung wurde dir vorgeschlagen?
krksf
 
Beiträge: 2

Re: Fehler 170405081 und/oder 170205067

Beitragvon Bundesanzeiger Verlag » 06 Jun 2018, 16:03

Guten Tag krksf,

da Sie die gleichen Fehler wie Bmugm zu haben scheinen, nennen wir Ihnen gerne hier den empfohlenen Lösungsweg:

Sie müssten sich zunächst entscheiden, ob Sie einen Bilanzgewinn/Bilanzverlust oder einen Jahresüberschuss/-fehlbetrag in Ihrer Bilanz ausweisen möchten.

Nachfolgend weise ich Ihnen die beiden Lösungsansätze auf, die jeweils auf einen der Sachverhalte zutreffen:

Variante 1 - Sie weisen einen Bilanzgewinn/Bilanzverlust aus:
1. Der Berichtsbestandteil Ergebnisverwendung ist ein Pflichtbestandteil und muss vollständig bearbeitet werden.
2. Der ermittelte Jahresüberschuss/-fehlbetrag aus der GuV ist in der Ergebnisverwendung einzutragen.
3. Alles was das Jahresergebnis beeinflusst, z.B. Gewinn- und Verlustvortrag wird in der Ergebnisverwendung erfasst und dient zur Berechnung des Bilanzgewinn/-verlust.
4. In der Bilanz ist anschließend die Position Bilanzgewinn/Bilanzverlust zu befüllen; die Position Jahresüberschuss/-fehlbetrag ist leer zu belassen.
5. Denn gemäß Definition Bilanzgewinn/Bilanzverlust ist diese Position ein Bestandteil des Bilanzgewinns/Bilanzverlustes.

Beispiel

Jahresüberschuss/-fehlbetrag
+ Gewinnvortrag Vorjahr (falls vorhanden)
– Verlustvortrag Vorjahr (falls vorhanden)
+ Entnahmen aus Kapitalrücklagen
+ Entnahmen aus Gewinnrücklagen
– Einstellungen in Gewinnrücklagen
--------------------------------------------
= Bilanzgewinn / Bilanzverlust

6. Es ist zu prüfen, ob die Position Bilanzgewinn/Bilanzverlust (Ergebnisverwendung) gleich der Position Bilanzgewinn/Bilanzverlust (Bilanz) ist.



Variante 2 – Sie weisen einen Jahresüberschuss/-fehlbetrag aus:
1. Die Ergebnisverwendung wird nicht benötigt und ist daher zu deaktivieren.
2. Wenn keine Ergebnisverwendung aktiviert ist und sie somit einen Jahresüberschuss/-fehlbetrag ausweisen möchten, dann kommt das Ergebnis aus der GuV und wird in der Bilanz unter der Position
Jahresüberschuss/-fehlbetrag eingetragen
3. In der Bilanz sind die Positionen Jahresüberschuss/-fehlbetrag und Gewinn-/Verlustvortrag zu befüllen; die Position Bilanzgewinn/Bilanzverlust hingegen ist leer zu belassen.
4. Es ist zu prüfen, ob die Position Jahresüberschuss/-fehlbetrag (Gewinn- und Verlustrechnung) gleich der Position Jahresüberschuss/-fehlbetrag (Bilanz) ist.

Bitte entscheiden Sie sich für eine dieser Lösungsmöglichkeiten – dann sollte die Übertragung funktionieren.

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Falls Sie weiterhin Fehlermeldungen bekommen, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail und schicken Sie uns die Druckvorschau als PDF-Datei.

-> Die Druckvorschau als PDF-Datei erstellen Sie wie folgt:

• Melden Sie sich hierzu in eBilanz-Online an
• öffnen Sie Ihren Vorgang
• klicken Sie auf Punkt “4 Übertragung“
• anschließend auf den Button Druckvorschau als PDF-Datei

Das System generiert dann eine PDF-Datei, welche Sie uns bitte zur Prüfung schicken, damit wir dem Fehler auf den Grund gehen können.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung durchführen. Alles ist als möglicher Hinweis zu verstehen


Mit freundlichen Grüßen

Service-Team
Bundesanzeiger Verlag
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