Guten Tag BlaueFaecher,
grundsätzlich ist der Anlagenspiegel für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2016 beginnen, mit der Taxonomie 6.0 als Pflichtbestandteil von der Finanzbehörde vorgeschrieben:
Die “Fehlermeldung“ weist also nicht auf einen Fehler hin, sondern dient lediglich als Hinweis, dass der Anlagenspiegel für Wirtschaftsjahre nach dem 31.12.2016 ein ausgefüllt und an die Finanzverwaltung übertragen werden muss.
• Sollten Sie also in Ihrer Bilanz ein Anlagevermögen eingetragen haben, ist der Anlagenspiegel ein Pflicht-Berichtsbestandteil; dieser muss vollständig ausgefüllt und an die Finanzverwaltung übertragen werden.
•
Falls Sie kein Anlagevermögen haben, können Sie den “Anlagenspiegel“ wie folgt rausnehmen: - Melden Sie sich in E-Bilanz Online an
- Klicken Sie nun auf den Reiter “Mein eBilanz-Online“
- Hier sehen Sie in der rechten Spalte ein kleines graues Auge. Klicken Sie nun auf das graue Auge:
-> Nun sehen Sie die Detailinformationen zum Vorgang und klicken auf BEARBEITEN
- Anschließend können Sie unter dem Punkt „Welche Berichtsbestandteile sollen für die E-Bilanz
bearbeitet werden?“, einzelne Berichtsbestandteile „abwählen“, indem Sie die Häkchen
rausnehmen
Bitte beachten Sie, dass die Häkchen in den grauen Kästchen nicht rausgenommen werden können, da es sich um Pflichtbestandteile handelt, die an die Finanzverwaltung übertragen werden müssen.
- Wenn Sie alle Änderungen durchgeführt haben, speichern Sie diese ab.
Nun sind die unerwünschten Berichtsbestandteile rausgenommen und erscheinen nicht mehr in Ihrem Jahresabschluss.
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Sollten weiterhin Fehlermeldungen auftauchen, bitte ich Sie um Zusendung dieser Fehlermeldungen und Ihrer Daten als PDF-Datei per E-Mail an
service@bundesanzeiger.de
Die Druckvorschau als PDF-Datei erstellen Sie wie folgt:
• Melden Sie sich hierzu in eBilanz-Online an
• öffnen Sie Ihren Vorgang
• klicken Sie auf Punkt “4 Übertragung“
• anschließend klicken Sie auf den Button Druckvorschau als PDF-Datei
Das System generiert dann eine PDF-Datei, welche Sie uns bitte zur Prüfung schicken. Anschließend können wir dem Fehler auf den Grund gehen und Ihnen einen personalisierten Lösungsvorschlag schicken.
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Der Bundesanzeiger Verlag hilft Ihnen gerne weiter, sofern es um die allgemeine Bedienung der Plattform
http://www.ebilanzonline.de geht, oder Sie technischen Support aufgrund von allgemeinen Fehlermeldungen benötigen. Alles ist als möglicher Hinweis zu verstehen. Wir dürfen jedoch keine Rechtsberatung leisten und bitten deshalb um Verständnis dafür, dass wir Ihnen aus diesem Grund keine Auskünfte dazu erteilen können. Dies obliegt grundsätzlich den rechtsberatenden Berufen, also z. B. einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.
Sollten Sie weitere Hilfe benötigen, so wenden Sie sich gerne an unsere kostenfreie Service-Hotline unter 0800 - 1 23 43 36 (Mo-Fr von 08:00 bis 18:30 Uhr).
Mit freundlichen Grüßen
Service-Team
Bundesanzeiger Verlag